Branchenguide 1. Februar 2025 6 Min.

Zeiterfassung für Handwerker — Schweizer Gesetz erklärt

Welche gesetzlichen Pflichten gelten für die Zeiterfassung im Handwerk? Wir erklären die Schweizer Regelungen und wie Sie compliant bleiben.

Zeiterfassung für Handwerker — Schweizer Gesetz erklärt


Zeiterfassung ist Pflicht — auch im Handwerk

Viele Handwerksbetriebe in der Schweiz erfassen Arbeitszeiten noch auf Papier oder gar nicht. Doch das Arbeitsgesetz (ArG) ist eindeutig: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu dokumentieren.

Was das Schweizer Arbeitsgesetz verlangt

Gemäss Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1 müssen Arbeitgeber folgende Daten erfassen:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (inkl. Pausen)
  • Überstunden und Überzeit
  • Ruhezeiten und Pausen
  • Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit

Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden und bei einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat vorgelegt werden können.

Vereinfachte Zeiterfassung — für wen gilt sie?

Seit 2016 gibt es in der Schweiz zwei Erleichterungen:

1. Vereinfachte Erfassung (Art. 73b ArGV 1): Mitarbeitende mit einem Bruttojahresgehalt über CHF 120'000 können auf die detaillierte Erfassung verzichten — es reicht die Gesamtarbeitszeit pro Tag.

2. Verzicht auf Erfassung (Art. 73a ArGV 1): Nur für Mitarbeitende mit grosser Autonomie und einem Einkommen über CHF 120'000 möglich.

Für die meisten Handwerksbetriebe gilt: Die vollständige Zeiterfassung ist Pflicht.

Papier vs. Digital — was ist besser?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Methode vor. Aber digitale Zeiterfassung bietet klare Vorteile:

  • Keine unleserlichen [Rapporte](/blog/rapportierung-baustelle-digital-vs-papier) — alles ist sofort digital verfügbar
  • Automatische Zuordnung — Zeiten werden direkt Projekten und Kunden zugewiesen
  • Revisionssicher — Änderungen werden protokolliert
  • Immer dabei — Erfassung per Smartphone direkt auf der Baustelle

Strafen bei Verstössen

Wer die Zeiterfassung nicht korrekt führt, riskiert:

  • Bussen bis zu CHF 10'000
  • Bei wiederholten Verstössen: strafrechtliche Konsequenzen
  • Probleme bei Arbeitsstreitigkeiten — ohne Nachweis stehen Arbeitgeber schlecht da

Fazit

Die Zeiterfassung im Handwerk ist keine Kür, sondern Pflicht. Mit einer [digitalen Lösung wie Baunex](/funktionen) erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen automatisch — und sparen gleichzeitig Zeit bei der Abrechnung.

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