Mängelmanagement
Mängel erfassen, zuweisen und abschliessen – mit Foto, Frist und Status
Mängel mit Foto am Projekt erfassen, einer zuständigen Person mit Frist und Priorität zuweisen und bis zur Erledigung verfolgen. Mängellisten und Abnahmeprotokolle liegen beim Projekt – wichtig, seit Bauherren für Mängelrügen an Bauten 60 Tage Zeit haben.
Warum Mängelmanagement seit 2026 wichtiger ist
Mit der Baumängel-Revision des Obligationenrechts (in Kraft seit 1. Januar 2026) haben sich für Verträge ab diesem Datum drei Dinge geändert, die jeden Handwerksbetrieb betreffen. Erstens gilt bei unbeweglichen Werken eine Rügefrist von 60 Tagen: für offene Mängel ab der Prüfung nach Ablieferung (Art. 367 Abs. 1bis OR), für versteckte Mängel ab Entdeckung (Art. 370 Abs. 4 OR). Kürzere Fristen können nicht mehr wirksam vereinbart werden. Zweitens ist der Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung bei Bauten nicht mehr im Voraus ausschliessbar (Art. 368 Abs. 2bis OR). Drittens kann die fünfjährige Verjährung nicht mehr zulasten des Bestellers verkürzt werden (Art. 371 Abs. 3 OR).
Für Unternehmer heisst das: Reklamationen kommen später, Sie können sich nicht mehr hinter AGB-Klauseln verstecken, und wer schnell und dokumentiert nachbessert, spart Geld. Bleibt die Nachbesserung aus, droht die Ersatzvornahme durch einen Dritten auf Ihre Kosten. Die Rechtslage im Detail erklärt der Wissen-Artikel Mängelrüge: 60 Tage statt sofort.
Mängelmanagement ist darum keine Bürokratie, sondern Kostenkontrolle: Wann ist die Rüge eingegangen? Wer kümmert sich? Bis wann? Ist der Mangel behoben, und gibt es ein Foto davon? In Baunex hängen diese Antworten am Projekt, zusammen mit Bautagebuch und Fotodokumentation, Rapporten und Abnahmeprotokoll.
Wo Mängel im Alltag verloren gehen
Rüge per Telefon
Der Kunde ruft an, der Monteur notiert sich den Mangel auf einem Zettel. Das Eingangsdatum ist nirgends festgehalten, obwohl es für die 60-Tage-Frist entscheidend ist.
Excel-Liste ohne Verantwortliche
Die Mängelliste nach der Abnahme liegt im Büro als Excel. Wer welchen Punkt erledigt und bis wann, steht nicht drin – und draussen sieht sie niemand.
Keine Erledigungsbelege
Der Mangel ist behoben, aber es gibt kein Foto und kein Datum. Bei der nächsten Diskussion steht Aussage gegen Aussage.
Mehrere Gewerke, ein Mangel
Ein Wasserfleck an der Decke: Sanitär, Abdichtung oder Maler? Ohne Fotos vom Zustand vor dem Verschliessen lässt sich nicht klären, wer zuständig ist.
Gewährleistungsarbeiten werden nicht erfasst
Nachbesserungen laufen nebenbei und tauchen in keiner Nachkalkulation auf. Der Betrieb weiss nicht, was ihn Mängel pro Jahr kosten.
Fristen gehen unter
Abnahmedaten, Rügeeingänge und Garantieenden stehen in verschiedenen Ordnern. Ob ein Mangel innerhalb der fünf Jahre gerügt wurde, muss mühsam rekonstruiert werden.
Mängelmanagement in Baunex: erfassen, zuweisen, abschliessen
Drei Schritte, die auf der Baustelle in der App und im Büro im Browser funktionieren.
1. Erfassen
Der Mangel wird als Notiz mit der Kategorie Mängel erfasst: Beschreibung, Ort, ein oder mehrere Fotos. Datum und Verfasser kommen automatisch dazu. So ist auch das Eingangsdatum einer Kundenrüge belegt.
2. Zuweisen
Aus der Notiz wird eine Aufgabe mit zuständiger Person, Fälligkeitsdatum und Priorität. Die zugewiesene Person sieht sie in der App, das Büro behält die Übersicht über alle offenen Punkte.
3. Abschliessen
Nach der Behebung wird die Aufgabe auf In Prüfung oder Erledigt gesetzt, idealerweise mit Foto. Baunex hält fest, wer sie wann erledigt hat.
Mängelliste als Protokoll
Für Abnahmen und Kontrollen gibt es Protokolle wie Mängelliste, Abnahme, Übergabe oder Kontrollbericht – mit Positionen, Fotos und Unterschrift.
Rückmeldung per QR-Code
Beim Kontrollbericht (etwa nach einer Elektro-Kontrolle) meldet der Empfänger über einen Link mit QR-Code jede Behebung zurück: Datum, Foto, Bemerkung – ohne eigenes Baunex-Konto. Danach wird sie abgenommen.
Kosten sichtbar machen
Zeit für Nachbesserungen wird wie jede andere Arbeit erfasst und lässt sich am Projekt auswerten – Grundlage für die Nachkalkulation.
Funktionen im Detail
Alle Funktionen von Mängelmanagement auf einen Blick.
Mangel mit Foto erfassen
In der App eine Notiz mit der Kategorie Mängel anlegen, Fotos anhängen, Ort und Beschreibung festhalten – direkt beim Projekt oder Serviceauftrag.
Zuweisen mit Frist und Priorität
Aus dem Mangel wird eine Aufgabe mit zuständiger Person, Fälligkeitsdatum und Priorität (niedrig, mittel, hoch).
Status bis zur Erledigung
Offen, in Prüfung, erledigt oder storniert: Für jede Aufgabe ist sichtbar, wer sie erstellt und wer sie wann erledigt hat.
Mängelliste und Kontrollbericht
Mängel als Protokoll mit Positionen, Ort am Gebäude, Normverweis und Fotos – etwa als Mängelliste oder im Kontrollbericht.
Rückmeldung ohne Konto
Beim Kontrollbericht meldet der Empfänger über einen QR-Code die Behebung jedes Mangels mit Datum, Foto und Bemerkung zurück. Danach wird die Behebung abgenommen.
Abnahme und Übergabe
Abnahme- und Übergabeprotokolle am Projekt halten den Zustand bei Ablieferung fest – der Zeitpunkt, ab dem Rügefrist und Verjährung laufen.
Beispiel: von der Kundenrüge zur abgeschlossenen Nachbesserung
Badumbau, Abnahme am 3. März. Am 20. April meldet die Bauherrin einen undichten Siphon und eine fehlende Silikonfuge.
- 1
Rüge erfassen (20. April)
Das Büro legt beim Projekt eine Notiz mit Kategorie Mängel an, mit dem Mail der Kundin als Anhang. Eingangsdatum: 48 Tage nach der Abnahme, also innerhalb der 60 Tage.
- 2
Zuweisen
Zwei Aufgaben: Siphon (Priorität hoch, Frist 22. April) an den Monteur, Silikonfuge (Priorität mittel, Frist 30. April) an den Plattenleger-Partner.
- 3
Einsatz planen
Der Termin kommt in die Einsatzplanung. Der Monteur sieht in der App Fotos und Beschreibung, bevor er losfährt.
- 4
Beheben und belegen
Vor Ort: Foto vorher, Siphon ersetzen, Foto nachher, Aufgabe auf Erledigt. Die Zeit läuft über die Zeiterfassung auf das Projekt.
- 5
Bestätigen lassen
Die Kundin unterschreibt den Rapport zur Nachbesserung. Bei grösseren Mängeln: kurzes Abnahmeprotokoll mit Fotos.
- 6
Auswerten
Am Jahresende zeigt die Nachkalkulation, wie viele Stunden in Gewährleistungsarbeiten geflossen sind – und bei welchen Arbeiten es sich lohnt, die Ausführung zu verbessern.
Einblick ins Mängelmanagement
Typische Einsätze
Abnahme und Restarbeiten
Bei der Abnahme werden Restarbeiten und Mängel als Liste erfasst und direkt verteilt. Vorlage zum Ausdrucken: Abnahmeprotokoll.
Kundenrügen nach Übergabe
Jede Reklamation bekommt ein Eingangsdatum. So lässt sich später prüfen, ob die Rüge innerhalb von 60 Tagen kam.
Eigene Qualitätskontrolle
Der Bauführer oder Polier erfasst bei Baustellenbegehungen Mängel der eigenen Leute, bevor der Kunde sie sieht.
Subunternehmer und Partner
Mängel, die ein anderes Gewerk betreffen, mit Foto dokumentieren und schriftlich weitergeben. Zur Haftung: GU, TU und Subunternehmer.
Elektro-Kontrollberichte
Mängel aus einer Kontrolle mit Kategorie und Normverweis im Bericht; der Installateur meldet die Behebung per QR-Code zurück. Siehe NIV-Kontrollbericht digital.
Wartung und Service
Bei Serviceeinsätzen festgestellte Mängel an Anlagen bleiben am Serviceauftrag und sind beim nächsten Einsatz sichtbar.
Mängelrecht für Handwerksbetriebe: Fristen und Folgen
Fristen bei Bauten (Verträge ab 1.1.2026)
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Rüge offener Mängel | 60 Tage ab Prüfung nach Ablieferung | Art. 367 Abs. 1bis OR |
| Rüge versteckter Mängel | 60 Tage ab Entdeckung | Art. 370 Abs. 4 OR |
| Kürzere Rügefrist vereinbaren | unwirksam | Art. 367 Abs. 1bis, 370 Abs. 4 OR |
| Nachbesserung im Voraus ausschliessen | ungültig bei Bauten | Art. 368 Abs. 2bis OR |
| Verjährung der Mängelrechte | 5 Jahre ab Abnahme, nicht zulasten des Bestellers verkürzbar | Art. 371 Abs. 2 und 3 OR |
| Bewegliche Werke (nicht eingebaut) | Rüge weiterhin sofort, Verjährung 2 Jahre | Art. 367, 371 OR |
| Verträge vor dem 1.1.2026 | altes Recht, Sofort-Rüge | Übergangsrecht, Botschaft Ziff. 4.2 |
Stand OR 1.1.2026. Bei vereinbarter SIA-Norm 118 gilt eine zweijährige Rügefrist; ob kürzere Normfristen bei Bauten noch wirksam sind, ist seit 2026 offen.
Rechte des Bestellers bei einem Mangel (Art. 368 OR)
| Recht | Wann | Was es für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| Nachbesserung | sofern keine übermässigen Kosten | schnell reagieren, sonst droht Ersatzvornahme durch Dritte |
| Minderung | Werk brauchbar, aber minderwertig | Werklohn sinkt um den Minderwert |
| Wandelung | Werk unbrauchbar oder Annahme unzumutbar | bei Bauten ausgeschlossen, wenn die Entfernung unverhältnismässig wäre |
| Schadenersatz | bei Verschulden | zusätzlich zu den anderen Rechten |
Checkliste: Was zu jedem Mangel gehört
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Eingangsdatum der Rüge und wer gerügt hat | 60-Tage-Frist prüfen |
| Projekt, Ort am Gebäude, Bauteil | eindeutige Zuordnung |
| Beschreibung und Fotos (Übersicht und Detail) | Beweis des Zustands |
| Zuständige Person und Frist | Verantwortung klären |
| Abnahmedatum und Vertragsdatum | Verjährung und anwendbares Recht |
| Behebungsdatum, Foto nachher, Bestätigung | Abschluss belegen |
| Aufwand für die Nachbesserung | Kosten in der Nachkalkulation |
Mängelmanagement nach Branche
Häufige Fragen zum Mängelmanagement
Wie lange hat der Bauherr Zeit, einen Mangel zu rügen?
Bei Bauten, deren Vertrag ab dem 1.1.2026 geschlossen wurde, 60 Tage: bei offenen Mängeln ab der Prüfung nach Ablieferung, bei versteckten ab Entdeckung (Art. 367 Abs. 1bis und 370 Abs. 4 OR). Kürzere Fristen sind unwirksam. Für ältere Verträge gilt weiterhin die sofortige Rüge.
Kann ich in meinen AGB die Nachbesserung ausschliessen?
Bei Bauten nicht mehr. Seit 1.1.2026 ist eine im Voraus getroffene Abrede, die den Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung einschränkt oder ausschliesst, ungültig (Art. 368 Abs. 2bis OR). Umso wichtiger ist ein Prozess, mit dem Sie Mängel schnell beheben.
Was passiert, wenn ich einen Mangel nicht behebe?
Der Besteller kann Minderung verlangen oder die Nachbesserung durch einen Dritten auf Ihre Kosten ausführen lassen (Ersatzvornahme). Mit Frist, Zuständigkeit und Statusverfolgung in der Software lässt sich das vermeiden.
Ist Baunex eine eigene Mängel-App?
Das Mängelmanagement ist Teil von Baunex: Mängel werden als Notizen mit Kategorie und als Aufgaben mit Frist am Projekt geführt, Mängellisten als Protokolle. Es braucht keine zweite App neben Einsatzplanung, Rapport und Rechnung.
Können Kunden oder Partner Mängel selbst zurückmelden?
Beim Kontrollbericht ja: Der Empfänger meldet über einen Link mit QR-Code die Behebung jedes Mangels mit Datum, Foto und Bemerkung zurück, ohne Baunex-Konto. Für übrige Mängel arbeitet Ihr Team mit Aufgaben im Projekt.
Wie lange muss ich Mängelunterlagen aufbewahren?
Mindestens bis die Mängelrechte verjährt sind. Bei unbeweglichen Werken sind das fünf Jahre ab Abnahme (Art. 371 Abs. 2 OR). Abnahmeprotokoll, Rügen, Fotos und Behebungsbelege gehören in die Projektakte.
Was kostet das Mängelmanagement?
Es ist in Baunex enthalten, die Preise beginnen bei CHF 24 pro Benutzer und Monat im Jahresplan (exkl. MWST). Rapportierung, Checklisten und Baustellendokumentation mit Fotos sind im Plan Pro enthalten. Sie können 7 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Stand 1.1.2026, Art. 367, 368, 370, 371, Fedlex (abgerufen am 22.08.2026)
- BG vom 20.12.2024 über das Obligationenrecht (Baumängel), AS 2025 270, Bundeskanzlei (abgerufen am 22.08.2026)
- Botschaft zur Änderung des OR (Baumängel), BBl 2022 2743, Bundesrat (abgerufen am 22.08.2026)
- Wissen: Mängelrüge 60 Tage statt sofort, Baunex (abgerufen am 25.10.2026)
- Wissen: Mängelrechte – Nachbesserung, Minderung, Wandelung, Baunex (abgerufen am 25.10.2026)
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