Maler & Gipser · Basel

Malersoftware für Basel

Für Maler- und Gipserbetriebe in Basel-Stadt: Gerüstmeldungen, Arbeiten in der Schutzzone, Regierapporte und Offerten in einem System

Maler & Gipser in Basel

Wer in Basel streicht, verputzt oder Fassaden saniert, arbeitet unter Bedingungen, die sich von Zürich, Bern oder Luzern deutlich unterscheiden. Der grosse Maler/Gipser-GAV der Deutschschweiz gilt hier nicht, Basel-Stadt hat einen eigenen gesetzlichen Mindestlohn, und für das Gipsergewerbe gibt es einen eigenen, kantonal allgemeinverbindlichen Vertrag. Dazu kommt der Alltag einer dichten Stadt: Gerüste stehen fast immer auf Trottoir oder Strasse, Tram und Bus fahren an vielen Baustellen vorbei, und in der Altstadt bestimmt die Schutzzone, was an einer Fassade verändert werden darf. Diese Seite fasst zusammen, was Basler Maler- und Gipserbetriebe für Lohn, Planung und Offerte wissen müssen, und zeigt, wo eine Software wie Baunex Arbeit abnimmt.

CHF 107.35/h

SMGV-Regieansatz Maler:in 2026

BS

Basel-Stadt

178’000

Einwohner

Stundensätze Basel

CHF 107.35/h

Für Basel gibt es keine eigenen Regieansätze. Die meisten Betriebe orientieren sich an der Empfehlung des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands (SMGV) für 2026: Maler:in CHF 107.35, Servicemaler:in CHF 116.30, Vorarbeiter:in CHF 125.25 und Malermeister:in CHF 143.15 pro Stunde, jeweils inklusive Werkzeug. Material nach Aufwand verrechnet der SMGV mit Einkaufspreis plus 40 % Zuschlag. Die Werte sind eine unverbindliche Verbandsempfehlung und enthalten keine MWST-Angabe. Ihre eigenen Lohn- und Gemeinkosten in Basel sollten Sie trotzdem selbst nachrechnen.

Marktdaten Basel

Basel-Stadt ist ein kleiner Kanton mit fast nur städtischem Gebiet. Gearbeitet wird deshalb viel im Bestand, in Mehrfamilienhäusern, Treppenhäusern und an Fassaden direkt an der Strasse. Für Malerbetriebe hat das praktische Folgen. Fast jede Fassadenarbeit braucht ein Gerüst auf öffentlichem Grund und damit eine Meldung oder Bewilligung der Allmendverwaltung. An Strassen mit Tram oder Bus kommt die Meldung an die Basler Verkehrs-Betriebe dazu. Dazu kommt die Grenzlage. Viele Mitarbeitende pendeln aus Deutschland oder Frankreich und sind quellensteuerpflichtig. Ausländische Betriebe, die in Basel arbeiten, unterstehen den flankierenden Massnahmen mit Meldeverfahren und Solidarhaftung des Erstunternehmers. Belastbare Zahlen, wie viele Malerbetriebe es in Basel gibt, veröffentlichen weder Kanton noch SMGV. Schweizweit zählt der SMGV rund 1'900 Maler- und Gipserunternehmen.

Kantonale Besonderheiten — Basel-Stadt

Welcher GAV gilt, ist in Basel die wichtigste Frage. Der Bundesrat hat den GAV für das Maler- und Gipsergewerbe in 18 Kantonen, darunter Zürich, Bern, Luzern und Jura, sowie für das Tessiner Malergewerbe allgemeinverbindlich erklärt. Basel-Stadt und Basel-Landschaft gehören nicht dazu. Für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt gibt es einen eigenen GAV. Seine Allgemeinverbindlichkeit hat der Regierungsrat am 27. September 2022 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Ob sie verlängert wird, sollten Gipserbetriebe für die Lohnrunde 2027 rechtzeitig prüfen. Für das Basler Malergewerbe haben wir keine geltende Allgemeinverbindlicherklärung gefunden (Stand 25.10.2026). Das AWA Basel-Stadt hält fest: Wo kein allgemeinverbindlicher GAV und kein NAV mit Mindestlöhnen gilt, gilt der kantonale Mindestlohn, 2026 sind das CHF 22.20 pro Stunde. Ein Verbands-GAV ohne Allgemeinverbindlichkeit bindet nur die Mitglieder der Vertragsparteien.

Gerüst auf Allmend: die Basler Regeln im Überblick

Ob ein Gerüst nur gemeldet oder bewilligt werden muss, hängt von Grösse und Standdauer ab. Für die beanspruchte Fläche verlangt der Kanton Gebühren. Die folgenden Punkte stammen aus dem Merkblatt der Allmendverwaltung (Tiefbauamt Basel-Stadt). Nehmen Sie sie als Checkliste in die Arbeitsvorbereitung jeder Fassadenofferte auf:

  • 10 Tage vor Arbeitsbeginn die Benützung des öffentlichen Grundes der Allmendverwaltung melden (für einen allfälligen Augenschein).
  • Durchgang auf dem Trottoir: mindestens 1.50 m, in stark frequentierten Zonen 2.00 m, im Haltestellenbereich 2.50 m. Reicht der Platz nicht, braucht es einen Fussgängertunnel. Ab 7 m Länge muss er innen hell beleuchtet sein.
  • Anlieferung und Aufbau mit der Kantonspolizei, Abteilung Verkehr, Ressort Baustellen, absprechen. Parkverbotssignale mindestens 48 Stunden vor Anlieferung oder Abholung aufstellen. In der Innerstadt gelten Zufahrtszeiten.
  • Tram- oder Busstrecke: das Gerüst vor dem Aufbau den BVB melden. Braucht es betriebliche Massnahmen wie eine verschobene Haltestelle oder eine Stromabschaltung, rechnen Sie mit 30 bis 60 Tagen Vorlauf.
  • Abstand zum Randstein mindestens 30 cm, Gerüstfüsse auf Holz stellen, Hydranten und Schachtdeckel frei lassen.
  • Verlängern vor Ablauf: Steht das Gerüst länger als gemeldet, verlängern Sie die Bewilligung telefonisch oder online. Ohne Bewilligung erhebt der Kanton eine Kontrollgebühr von CHF 100.

Arbeiten in der Schutzzone: früh mit der Denkmalpflege reden

In der Schutzzone sind nach dem Leitfaden der Kantonalen Denkmalpflege die nach aussen sichtbare Substanz und der Charakter der Bebauung geschützt. Fassaden sind geschützt, historische Türen, Fenster und Vorfenster sind zu erhalten. Ergänzungen müssen sich gestalterisch und im Material anpassen. Grundlage sind § 37 des Bau- und Planungsgesetzes und § 13 des Denkmalschutzgesetzes.

Für die Offerte heisst das: Rechnen Sie Bemusterung, Abstimmung und mögliche Zusatzauflagen als eigene Positionen. Die Denkmalpflege empfiehlt, jedes Vorhaben so früh wie möglich mit ihrer Bauberatung abzusprechen. Ein Termin vor der Offertabgabe verhindert, dass nach dem Zuschlag teure Nachträge entstehen. Wie Sie Nachträge sauber offerieren, steht im Ratgeber zu Nachträgen.

Rechenbeispiel: Regieofferte Treppenhaus mit SMGV-Ansätzen

Ein Treppenhaus in einem Basler Mehrfamilienhaus wird in Regie gestrichen: zwei Maler:innen während drei Tagen, dazu sechs Stunden Vorarbeiter für Abdecken, Kontrolle und Übergabe. Material kaufen Sie für CHF 600 ein. Die Ansätze sind die SMGV-Empfehlung 2026.

PositionMengeAnsatzBetrag CHF
Maler:in, inkl. Werkzeug48 h (2 × 3 Tage × 8 h)107.35/h5'152.80
Vorarbeiter:in, inkl. Werkzeug6 h125.25/h751.50
Material nach AufwandEinkauf CHF 600+ 40 %840.00
Total vor MWST6'744.30
MWST 8,1 %546.29
Total7'290.59

Quelle Ansätze: SMGV, Regieansätze Maler 2026 (Empfehlung, ohne MWST-Angabe). MWST-Satz 8,1 % (ESTV). Gerüst- und Allmendgebühren kommen bei Fassaden separat dazu.

Jahresplanung 2027: Feiertage und Fasnacht in Basel

Basel-Stadt kennt neun gesetzliche Feiertage. 2027 fallen nur fünf davon auf einen Werktag: Der 1. Mai ist ein Samstag, Weihnachten und Stephanstag fallen aufs Wochenende. Der Berchtoldstag ist in Basel-Stadt kein gesetzlicher Feiertag. Die Basler Fasnacht ist ebenfalls kein Feiertag, aber viele Betriebe schliessen ganz oder halbtags. Planen Sie Baustellen in der Innerstadt in dieser Woche bewusst, denn Strassen und Plätze sind dann belegt.

Datum 2027TagStatus in Basel-Stadt
1. JanuarFreitaggesetzlicher Feiertag
15. FebruarMontagFasnacht (Morgestraich): ortsüblich frei, kein Feiertag
17. FebruarMittwochFasnacht: ortsüblich teilweise frei, kein Feiertag
26. / 29. MärzFreitag / MontagKarfreitag und Ostermontag, gesetzlich
1. MaiSamstaggesetzlich, fällt aufs Wochenende
6. Mai / 17. MaiDonnerstag / MontagAuffahrt und Pfingstmontag, gesetzlich

Berechnet aus den Feiertagsregeln in Baunex Wissen (Kanton Basel-Stadt, Stand 09/2026). Ob freie Fasnachtstage bezahlt sind, regeln Arbeitsvertrag, GAV oder Betriebsübung.

Lokaldaten Kanton Basel-Stadt

Die wichtigsten kantonalen Eckwerte für Ihre Lohn- und Einsatzplanung. Details und Quellen: Wissen: Kanton Basel-Stadt

LMV-Lohnzone (Bauhauptgewerbe)
Rot
Kantonaler Mindestlohn
CHF 22.20/h (ab 01.01.2026)
Familienzulagen (CHF/Monat)
CHF 275 / 325 Kinder- / Ausbildungszulage (ab 01.01.2026)
Gesetzliche Feiertage
9Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag (1. August), Weihnachten, Stephanstag, Tag der Arbeit (1. Mai)

Stand: September 2026 · Quelle: Baunex Wissen (kantonale Erlasse, BSV, LMV)

Was Baunex Ihrem Betrieb bringt

Mit Baunex planen Sie Gerüst, Kolonnen und Termine auf der Plantafel per Drag&Drop. Die 10-Tage-Frist der Allmendmeldung tragen Sie direkt als Termin vor dem Arbeitsbeginn ein. Ihre Mitarbeitenden erfassen ihre Stunden in der iOS- oder Android-App auf den Auftrag. Das ist auch ohne GAV wichtig, denn das Arbeitsgesetz verlangt eine Arbeitszeiterfassung. Im Bautagebuch dokumentieren Sie mit Fotos den Zustand der Fassade vor Arbeitsbeginn, gerade in der Schutzzone eine wichtige Absicherung. Regierapporte unterschreibt die Verwaltung auf dem Gerät, daraus entsteht die Rechnung mit QR-Code. Offen gebliebene Punkte aus der Abnahme verfolgen Sie im Mängelmanagement, und die Buchhaltung gleichen Sie über die bexio-Schnittstelle ab.

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Häufige Fragen

Gilt der GAV für das Maler- und Gipsergewerbe in Basel?

Nicht der Deutschschweizer GAV: Die Allgemeinverbindlicherklärung des Bundesrats nennt Basel-Stadt und Basel-Landschaft nicht. Für das Gipsergewerbe in Basel-Stadt gilt ein eigener, kantonal allgemeinverbindlicher GAV, verlängert bis 31.12.2026. Für Maler haben wir keine geltende Allgemeinverbindlicherklärung gefunden (Stand 25.10.2026).

Welcher Mindestlohn gilt für Maler in Basel-Stadt?

Wo kein allgemeinverbindlicher GAV und kein NAV mit Mindestlöhnen gilt, gilt der kantonale Mindestlohn: 2026 CHF 22.20 pro Stunde (AWA Basel-Stadt, jährlich indexiert). Ist Ihr Betrieb Mitglied eines Verbands mit GAV, gelten dessen Löhne.

Wann muss ich ein Gerüst auf Allmend melden?

Laut Merkblatt der Allmendverwaltung 10 Tage vor Arbeitsbeginn. Je nach Grösse und Standdauer reicht eine Meldung oder es braucht eine Bewilligung. An Tram- und Buslinien kommt die Meldung an die BVB dazu, bei betrieblichen Massnahmen mit 30 bis 60 Tagen Vorlauf.

Darf ich in der Basler Altstadt die Fassadenfarbe frei wählen?

In der Schutzzone sind die nach aussen sichtbare Substanz und der Charakter der Bebauung geschützt. Klären Sie Farbe, Material und Ausführung früh mit der Bauberatung der Kantonalen Denkmalpflege und nehmen Sie Bemusterung und Abstimmung als Positionen in die Offerte auf.

Ist die Basler Fasnacht ein Feiertag?

Nein. Montag und Mittwoch der Fasnacht sind keine gesetzlichen Feiertage, viele Betriebe schliessen aber ganz oder halbtags. Ob bezahlt frei gegeben wird, regeln Vertrag, GAV oder Betriebsübung. 2027 sind es der 15. und der 17. Februar.

Quellen

  1. Merkblatt Gerüste und Fussgänger-Tunnels auf öffentlichem Grund, Tiefbauamt Basel-Stadt, Allmendverwaltung (abgerufen am 25.10.2026)
  2. Regierungsratsbeschluss vom 27.09.2022: Verlängerung AVE GAV Gipsergewerbe Basel-Stadt bis 31.12.2026, Regierungsrat Basel-Stadt (abgerufen am 25.10.2026)
  3. Bundesratsbeschluss vom 11.08.2026 über die AVE des GAV Maler- und Gipsergewerbe (Art. 2: Geltungsbereich), SECO / Bundesrat (abgerufen am 25.10.2026)
  4. Löhne und Mindestlohn, AWA Basel-Stadt (abgerufen am 25.10.2026)
  5. Leitfäden der Kantonalen Denkmalpflege (Baumassnahmen in der Schutzzone), Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt (abgerufen am 25.10.2026)
  6. Regieansätze Maler 2026, SMGV (abgerufen am 26.09.2026)
  7. Der Verband, SMGV (abgerufen am 26.09.2026)

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