Was in Basel-Stadt anders ist
- Kantonaler Mindestlohn CHF 22.20/h (2026): Basel-Stadt kennt seit Juli 2022 einen gesetzlichen Mindestlohn, jährlich indexiert. Er gilt ausdrücklich nicht für Arbeitsverhältnisse unter einem GAV mit Mindestlöhnen (§2 MiLoG BS) – im Bau- und Ausbaugewerbe sind darum die GAV-Löhne massgebend (LMV Zone rot: C-Lohn CHF 27.75/h, deutlich darüber).
- 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag; Berchtoldstag ist es nicht (anders als in Zürich oder Bern).
- Basler Fasnacht (Montag bis Mittwoch nach Aschermittwoch): kein gesetzlicher Feiertag, aber ortsüblich ganz oder halbtags frei – für Baustellen in der Stadt einplanen.
- Basel-Stadt liegt als Teil der «Regio Basel» (BS/BL/SO-Dorneck-Thierstein) durchgehend in der LMV-Lohnzone rot (Anhang 4 LMV 2026).
- Grenznaher Arbeitsmarkt: Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich → Quellensteuer nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

