Offerte Vorlage Schweiz kostenlos – Maler, Sanitär, Elektro
Neun Muster-Offerten mit typischen Positionen, ausgewiesener MWST und Feld für die Gültigkeit. Dazu der Ratgeber: was in eine Offerte gehört, welcher MWST-Satz gilt und wann ein Preis verbindlich ist.
Stand: 26.09.2026
Vorlagen nach Gewerk
Maler-Offerten
Wohnung streichen, Fassadenanstrich, Treppenhaus. Mit Positionen pro m², Abdeckarbeiten und Material.
3 VorlagenSanitär-Offerten
Badezimmer-Renovation, Heizungsersatz, Wasseranschluss Küche. Mit Demontage, Leitungen und Inbetriebnahme.
3 VorlagenElektro-Offerten
Elektroinstallation Wohnung, Smart Home, Ladestation. Mit Leitungen pro Laufmeter und Sicherheitsnachweis.
3 VorlagenWas gehört in eine Offerte?
Rechtlich ist eine Offerte ein Antrag zum Abschluss eines Vertrags, im Handwerk meist eines Werkvertrags. Das Obligationenrecht (OR) schreibt dafür weder eine Form noch eine Liste von Pflichtangaben vor. Nimmt die Kundschaft die Offerte an, ist der Vertrag trotzdem geschlossen. Darum lohnt es sich, Umfang und Preis so klar zu formulieren, dass später niemand darüber streiten muss.
Feste Mindestangaben gibt es an anderer Stelle: Ist Ihr Betrieb im MWST-Register eingetragen, muss die spätere Rechnung die Angaben nach Art. 26 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) enthalten. Wer sie schon in die Offerte übernimmt, erspart sich Nacharbeit, weil Offerte, Auftragsbestätigung und Rechnung dann übereinstimmen.
| Angabe | Einstufung | Hinweis |
|---|---|---|
| Name und Ort Ihres Betriebs | Pflicht (MWST) | So, wie Sie im Geschäftsverkehr auftreten, dazu Adresse und Kontakt. |
| MWST-Nummer | Pflicht (MWST) | UID mit dem Zusatz «MWST». Nur für MWST-pflichtige Betriebe, also ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr oder bei freiwilliger Unterstellung. |
| Name und Ort der Kundschaft | Pflicht (MWST) | Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen: bei Arbeiten an einer Liegenschaft zusätzlich die Objektadresse. |
| Art, Gegenstand und Umfang der Leistung | Pflicht (MWST) | Je Position mit Menge und Einheit, zum Beispiel m², Stk, lfm oder pauschal. |
| Datum oder Zeitraum der Leistung | Pflicht (MWST) | In der Offerte als geplanter Ausführungszeitraum. |
| Preis, MWST-Satz und MWST-Betrag | Pflicht (MWST) | Zwischensumme exkl. MWST, 8,1 % MWST und Total separat ausweisen. |
| Offertdatum und «gültig bis» | Empfohlen | Legt fest, wie lange Sie an Ihr Angebot gebunden sind (Art. 3 OR). |
| Preisart | Empfohlen | Pauschale, ungefährer Kostenansatz (Richtofferte) oder Regie nach Aufwand. |
| Zahlungsbedingungen | Empfohlen | Zahlungsfrist, Akontozahlungen, allfälliger Skonto. |
| Nicht enthaltene Leistungen | Empfohlen | Zum Beispiel Gerüst, Entsorgung oder Arbeiten anderer Gewerke. |
| Annahme mit Unterschrift | Empfohlen | Macht nachweisbar, dass und wann der Vertrag zustande kam. |
| Varianten und Optionen | Optional | Alternativen als Eventualpositionen, die nicht ins Total einfliessen. |
| Pläne, Fotos, Produktdatenblätter | Optional | Bei grösseren Aufträgen hilfreich gegen Missverständnisse. |
«Pflicht (MWST)» heisst: auf der Rechnung eines MWST-pflichtigen Betriebs vorgeschrieben (Art. 26 Abs. 2 MWSTG). Für die Offerte selbst gibt es keine gesetzliche Formvorschrift.
MWST in der Offerte: 8,1 %, 2,6 % oder 3,8 %?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz drei MWST-Sätze: 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduzierter Satz und 3,8 % Sondersatz für Beherbergung (ESTV). Für Maler-, Sanitär- und Elektroarbeiten gilt der Normalsatz von 8,1 %. Der reduzierte Satz betrifft etwa Lebensmittel und Bücher, der Sondersatz Hotelübernachtungen.
Weisen Sie die MWST immer separat aus: Zwischensumme exkl. MWST, MWST-Betrag, Total inkl. MWST. Beispiel aus unserer Maler-Vorlage: CHF 4'393.50 plus 8,1 % MWST (CHF 355.87) ergibt CHF 4'749.37. Private Kundschaft vergleicht meist den Endbetrag. Schreiben Sie deshalb klar dazu, ob ein Preis inklusive oder exklusive MWST gemeint ist.
Rechnet Ihr Betrieb mit der Saldosteuersatzmethode ab, ändert das an der Offerte nichts: Der Kundschaft verrechnen Sie weiterhin 8,1 %. Der Saldosteuersatz betrifft nur Ihre Abrechnung mit der ESTV. Betriebe mit weniger als CHF 100'000 Umsatz pro Jahr sind von der Steuerpflicht befreit und weisen keine MWST aus, sofern sie nicht freiwillig auf die Befreiung verzichtet haben.
Wie lange ist eine Offerte gültig?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Nennen Sie in der Offerte eine Annahmefrist, sind Sie bis zu deren Ablauf an Ihr Angebot gebunden (Art. 3 OR). Fehlt eine Frist, bleiben Sie bei einer schriftlichen Offerte so lange gebunden, bis Sie bei rechtzeitiger Absendung eine Antwort erwarten dürfen (Art. 5 OR). Das ist unscharf und führt leicht zu Diskussionen.
Schreiben Sie deshalb immer ein konkretes Datum hin, etwa «Diese Offerte ist gültig bis 31. Oktober 2026». Wie lang die Frist sein soll, hängt von Ihren Einkaufspreisen und Ihrer Auslastung ab: Schwanken die Materialpreise stark, ist eine kurze Frist sinnvoll. Auch eine Richtofferte sollte laut UBS angeben, wie lange sie gilt. Wollen Sie gar nicht gebunden sein, müssen Sie das ausdrücklich vorbehalten, zum Beispiel mit dem Vermerk «unverbindlich» (Art. 7 OR).
Richtofferte oder verbindliche Offerte?
Im Alltag werden Offerte, Richtofferte und Kostenvoranschlag oft durcheinandergebracht. Rechtlich entscheidend ist, wie verbindlich der Preis sein soll. Laut UBS sind Angaben in Offerten grundsätzlich verbindlich, eine Richtofferte dagegen in aller Regel nicht.
| Art der Offerte | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Pauschal- oder Festpreis | Sie führen die offerierten Arbeiten grundsätzlich zum angebotenen Preis aus, auch wenn der Aufwand höher wird. | Art. 373 OR |
| Richtofferte / Kostenvoranschlag | Abgerechnet wird nach effektivem Aufwand. Wird der ungefähre Ansatz unverhältnismässig überschritten, kann die Kundschaft vom Vertrag zurücktreten, bei Bauten auf ihrem Grundstück auch eine angemessene Herabsetzung verlangen. | Art. 374, 375 OR |
| Regie nach Aufwand | Verbindlich sind Stundenansatz und Einheitspreise, nicht das Total. | Art. 374 OR, UBS |
| Unverbindliche Offerte | Ausdrücklich ohne Bindung, nur zur Orientierung. | Art. 7 OR |
Wie viel Überschreitung ist noch verhältnismässig? Das Gesetz nennt keine Zahl. Laut UBS ist allgemein von einer Toleranz in der Grössenordnung von ca. 10 % auszugehen, und auch die Rechtsinformationsseite law.ch bezeichnet eine Überschreitung um mehr als 10 % als übermässig. Im Streitfall entscheidet das Gericht im Einzelfall.
Für Ihre Offerte heisst das: Schreiben Sie ausdrücklich, ob es sich um einen Pauschalpreis, einen Richtpreis oder Regiearbeiten handelt. Zeichnen sich Mehrkosten ab, informieren Sie die Kundschaft sofort schriftlich und lassen Sie Zusatzarbeiten mit einem Nachtrag bestätigen.
Vorlage anpassen, kalkulieren, versenden
Die Vorlagen zeigen typische Positionen mit Beispielpreisen. Das sind keine Marktpreise: Setzen Sie Ihre eigenen Ansätze ein, die sich aus Lohn, Gemeinkosten, Material und Gewinn ergeben. Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, zeigt Offerte schreiben: Anleitung. Den Preis pro Position rechnen Sie mit Offerte kalkulieren nach.
Die PDFs eignen sich als Muster zum Nachbauen im eigenen Layout. Wer regelmässig Offerten schreibt, spart mit einer Software Zeit: In Baunex erstellen Sie die Offerte aus denselben Positionen, versenden sie digital und führen sie nach der Annahme bis zur Rechnung weiter.
Quellen
- ESTV: MWST-Steuersätze Schweiz (seit 1.1.2024)
- ESTV: Saldosteuersatzmethode
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 10 und 26 (Fedlex)
- Obligationenrecht, Art. 3, 5 und 7 (Antrag) (Fedlex)
- Obligationenrecht, Art. 373–375 (Werkvertrag, Preis) (Fedlex)
- UBS: Verlässliche Offerten von Handwerkern erhalten (13.06.2024)
- law.ch: Kostenüberschreitung (OR 375)
Häufige Fragen zur Offerte-Vorlage
Ist eine Offerte-Vorlage kostenlos?
Ja. Alle neun Vorlagen auf dieser Seite sind kostenlos und ohne Registrierung als PDF herunterladbar. Sie dienen als Muster für Aufbau und Positionen Ihrer eigenen Offerten. Nur wer Offerten direkt online erstellen und versenden will, braucht ein Baunex-Konto.
Offerte-Vorlage in Word oder PDF?
Die Vorlagen gibt es als PDF. Für den Versand ist PDF das richtige Format, weil Layout und Beträge beim Empfänger unverändert ankommen. Word eignet sich zum Bearbeiten, das Layout kann sich aber je nach Programm und Version verschieben. Bewährt hat sich: im Programm Ihrer Wahl erstellen und als PDF verschicken.
Muss die MWST auf die Offerte?
Für die Offerte gibt es keine gesetzliche Pflicht, für die Rechnung eines MWST-pflichtigen Betriebs schon (Art. 26 MWSTG). Weisen Sie die MWST deshalb bereits in der Offerte aus: Zwischensumme, 8,1 % MWST und Total. Betriebe mit weniger als CHF 100'000 Umsatz pro Jahr sind von der MWST befreit und weisen keine aus, sofern sie nicht freiwillig darauf verzichtet haben.
Wie lange ist eine Offerte gültig?
So lange, wie Sie es hineinschreiben. Mit einer Annahmefrist sind Sie bis zu deren Ablauf gebunden (Art. 3 OR). Ohne Frist gilt eine schriftliche Offerte nur so lange, bis eine Antwort bei rechtzeitiger Absendung zu erwarten ist (Art. 5 OR). Schreiben Sie deshalb immer ein festes Datum «gültig bis» in die Offerte.
Was ist der Unterschied zwischen Offerte und Kostenvoranschlag?
Eine Offerte mit Pauschal- oder Festpreis bindet Sie an den Preis (Art. 373 OR). Ein Kostenvoranschlag oder eine Richtofferte nennt nur einen ungefähren Betrag, abgerechnet wird nach Aufwand. Überschreiten die Kosten den Ansatz unverhältnismässig, kann die Kundschaft zurücktreten (Art. 375 OR). Als Richtgrösse nennt die UBS eine Toleranz von ca. 10 %.
Offerten schneller erstellen mit Baunex
Positionen, Kalkulation und MWST in einer Offerte: mit PDF-Export, digitalem Versand und Übernahme in die Rechnung.
Jetzt kostenlos testen
