Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Die BauAV konkretisiert den Arbeitnehmerschutz auf Baustellen: Absturzsicherung (Pflicht ab 2 m), Gerüste, Gräben, Verkehrswege, Schutz vor herabfallenden Gegenständen und Anforderungen an die Arbeitsorganisation; sie gilt für alle Bauarbeiten unabhängig von der Betriebsgrösse.

Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
Rechtsgrundlage
BauAV (SR 832.311.141)

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bauarbeitenverordnung (BauAV) – Fedlex (abgerufen am 18.08.2026)

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