PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

Die persönliche Schutzausrüstung – Helm, Sicherheitsschuhe, Gehör-, Augen- und Absturzschutz – muss der Arbeitgeber bereitstellen und deren Tragen durchsetzen; die Kosten trägt der Betrieb, das Anlegen im Betrieb zählt als Arbeitszeit.

Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026

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