Viele Kantone zahlen mehr als das Bundesminimum (2026 z. B. Bern 250/310, Basel-Stadt 275/325, Zug 330/330–385, Waadt 322–468). Finanziert werden die Zulagen über Arbeitgeberbeiträge an die FAK.
LexikonLohn
Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulage)
Familienzulagen sind monatliche Zulagen pro Kind – mindestens CHF 215 (Kinderzulage bis 16) und CHF 268 (Ausbildungszulage bis 25); massgebend sind die Ansätze des Kantons, in dem der Arbeitgeber seiner Familienausgleichskasse angeschlossen ist.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
- Rechtsgrundlage
- FamZG
- Auch
- Allocations familiales, Assegni familiari
Verwandte Begriffe
Quellen
- Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) – Fedlex (abgerufen am 18.08.2026)
- Arten und Ansätze der Familienzulagen, Stand 1.1.2026 – BSV (abgerufen am 18.08.2026)
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