Für die Kalkulation zählt zusätzlich der 13. Monatslohn (8,33 %) sowie Ferien- und Feiertagsanteile im Stundenlohn – der «wahre» Kostenfaktor auf den Grundlohn liegt im Bau deshalb deutlich über 1,25.
LexikonLohn
Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten sind die Arbeitgeberbeiträge auf dem Bruttolohn – AHV/IV/EO (5,3 %), ALV (1,1 %), Berufsunfall, BVG, Krankentaggeld, Familienausgleichskasse, Verwaltungskosten und im Bau die Parifonds-Beiträge; im Baugewerbe summieren sie sich typischerweise auf rund 20–25 % des Bruttolohns.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
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