Nicht zu verwechseln mit Schlechtwetterentschädigung, die wetterbedingte Ausfälle in definierten Branchen abdeckt.
LexikonArbeitszeit
Kurzarbeit
Kurzarbeit ist die vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit bei Auftragsmangel aus wirtschaftlichen Gründen; die Arbeitslosenversicherung ersetzt 80 % des Verdienstausfalls (Kurzarbeitsentschädigung), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Mitarbeitenden zustimmen.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 ff. AVIG
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