In Genf und Neuenburg geht der kantonale Mindestlohn tieferen GAV-Löhnen vor (BGE 143 I 403); Basel-Stadt und Jura nehmen GAV-Verhältnisse ausdrücklich aus. Eine Gesetzesrevision zum Vorrang der GAV wurde 2026 beschlossen, dagegen läuft ein Referendum.
LexikonLohn
Mindestlohn
Ein Mindestlohn ist die unterste zulässige Entlöhnung – in der Schweiz entweder als GAV-Mindestlohn der Branche (z. B. LMV nach Lohnklasse und Zone) oder als kantonaler Mindestlohn (2026: GE 24.59, BS 22.20, JU 21.40, NE 21.35, TI 20.00–20.50 CHF/h).
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
- Auch
- Salaire minimum, Salario minimo
Verwandte Begriffe
Quellen
- LMV 2026–2031 – SBV / SVK (abgerufen am 18.08.2026)
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