Im Bau- und Ausbaugewerbe sind die wichtigsten GAV allgemeinverbindlich: LMV, Gebäudetechnik, Elektro, Maler/Gipser, Schreiner, Holzbau, Metallbau, Gerüstbau, Gebäudehülle. Massgebend ist der Betriebszweck und der Ort der Arbeitsausführung.