Statt Barrückbehalt ist die Ablösung durch eine Solidarbürgschaft (Garantieschein) üblich – wichtig für die Liquidität.
LexikonRechnung & Zahlung
Rückbehalt (Garantierückbehalt)
Der Rückbehalt ist der Teil des Werklohns (nach SIA 118 in der Regel 10 % der Abschlagszahlungen, maximal 2 % der Vertragssumme als Sicherheit nach Abnahme), den der Bauherr bis zur Abnahme bzw. gegen Garantieschein zurückhalten darf.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
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