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Rechnung, Zahlung & Verrechnung

Die Arbeit ist getan – jetzt muss das Geld kommen: Von den Pflichtangaben der Rechnung über Fälligkeit, Verzugszins und Mahnlauf bis zu Betreibung, Bauhandwerkerpfandrecht und Verjährung. Hier stehen die Regeln mit Gesetzesartikeln, Fristen und Gebühren – inklusive der Revisionen per 1.1.2026 (Betreibungsregister, Pfandrecht-Sicherheit).

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Verzugszins
5 % (Art. 104 OR)
Gesetzliche Zahlungsfrist
keine – Vertragssache
Bauhandwerkerpfandrecht
4 Monate ab Vollendung (ZGB 839)
Verjährung Handwerksarbeit
5 Jahre (Art. 128 OR)
Zahlungsbefehl (bis 10k)
CHF 60 Gebühr
MwSt Normalsatz
8,1 %

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Begriffe zu diesem Thema

Häufige Fragen

Ab wann darf ich Verzugszins verlangen?

Ab Verzug: nach Mahnung oder mit Ablauf eines vertraglich vereinbarten Verfalltags (Art. 102 OR) – der blosse Aufdruck «zahlbar in 30 Tagen» auf der Rechnung genügt nicht. Der gesetzliche Satz beträgt 5 %.

Was kostet eine Betreibung?

Die Gebühr für den Zahlungsbefehl beträgt je nach Forderungshöhe CHF 7–400 (bis CHF 10’000: CHF 60) plus Zustellkosten; Sie schiessen sie vor, der Schuldner trägt sie (Art. 68 SchKG).

Wie sichere ich meine Forderung am Bau?

Mit engen Akontoplänen, sauberer Dokumentation (unterschriebene Offerte als möglicher Rechtsöffnungstitel) – und als Notbremse mit dem Bauhandwerkerpfandrecht, das innert 4 Monaten seit Vollendung im Grundbuch eingetragen sein muss.

Quellen

  1. Obligationenrecht (OR), Art. 75, 102–106, 127 ff., 372 – Fedlex (abgerufen am 22.08.2026)
  2. SchKG + GebV SchKG – Fedlex (abgerufen am 22.08.2026)
  3. ZGB Art. 837–841 (Bauhandwerkerpfandrecht) – Fedlex (abgerufen am 22.08.2026)
  4. MWSTG – Fedlex (abgerufen am 22.08.2026)

Rechnungen mit QR-Code, Akonto und Mahnwesen

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