Der Ablauf in acht Schritten

SchrittWasRechtsgrundlage / Regelwerk
1. OfferteModule, Wechselrichter, Speicher, Montage, AC-Anschluss, Meldungen als eigene Positionen; MWST 8,1 %MWSTG
2. Meldung an die BehördeDachanlage melden statt Baubewilligung (Ausnahmen beachten)Art. 18a RPG, Art. 32a RPV
3. Bewilligung prüfenWer darf anschliessen? Allgemeine Installationsbewilligung oder Bewilligung für besondere AnlagenArt. 14 NIV
4. Technisches Anschlussgesuch (TAG)technische Zustimmung des Netzbetreibers vor Bestellung und BauWV-CH 2025, Ziff. 2.2
5. Installationsanzeige (IA)Meldung der Arbeiten vor der AusführungArt. 23 NIV, ESTI-Weisung 221
6. Montage und RapportEinsatzplanung der Montageteams, Stunden und Material pro Projekt–
7. Schlusskontrolle und SiNaErstprüfung, Mess- und Prüfprotokoll, SicherheitsnachweisArt. 24, 37 NIV
8. Inbetriebnahme, Rechnung, EIVInbetriebnahme mit dem Netzbetreiber, Schlussrechnung, Pronovo-GesuchArt. 25 EnG


Schritt 2: Meldung statt Baubewilligung

In Bau- und Landwirtschaftszonen brauchen genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern keine Baubewilligung, sie sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden (Art. 18a Abs. 1 RPG). Was «genügend angepasst» heisst, regelt Art. 32a RPV: Die Anlage überragt die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm, ragt in der Ansicht von vorne und von oben nicht über die Dachfläche hinaus, ist reflexionsarm und als kompakte Fläche zusammenhängend gestaltet.

Ausnahmen:

  • Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung: immer Baubewilligung (Art. 18a Abs. 3 RPG).
  • Kantonales Recht kann in klar umschriebenen Schutzzonen eine Bewilligungspflicht vorsehen (Art. 18a Abs. 2 RPG). Wo und in welcher Form gemeldet wird, regeln Kanton und Gemeinde – vor der Offerte nachfragen.

Schritte 3–5: Bewilligung, TAG und Installationsanzeige

  • Wer darf anschliessen? Solarbetriebe ohne allgemeine Installationsbewilligung arbeiten mit einer Bewilligung für besondere Anlagen nach Art. 14 NIV oder mit einem Elektrobetrieb zusammen. Details: Installationsbewilligung: die Arten im Überblick.
  • TAG zuerst: Energieerzeugungsanlagen brauchen die technische Zustimmung des Netzbetreibers, bevor Material bestellt und gebaut wird (WV-CH 2025, Ziff. 2.2). Ablauf und Schwellen: Technisches Anschlussgesuch (TAG).
  • Dann die IA: Der Anschluss von Energieerzeugungsanlagen und Speichern ist nach ESTI-Weisung 221 meldepflichtig, und zwar vor der Ausführung (Art. 23 NIV). Inhalt und Fristen: Installationsanzeige.

Schritte 7–8: Sicherheitsnachweis, Inbetriebnahme und Einmalvergütung

  • Schlusskontrolle und SiNa: Nach der Erstprüfung bestätigt der Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll, dass die Installation den Vorschriften entspricht (Art. 24, 37 NIV).
  • Einmalvergütung (EIV): Pronovo zahlt sie im Auftrag des Bundes. Bei Anlagen unter 100 kW (kleine Einmalvergütung) wird das Gesuch erst nach der Inbetriebnahme eingereicht, ab 100 kW (grosse Einmalvergütung) vor dem Bau. Die Vergütung deckt höchstens 30 % der Investitionskosten von Referenzanlagen (Art. 25 EnG). Den Betrag berechnet der Tarifrechner auf pronovo.ch. In der Offerte daher als Schätzung ausweisen, nicht als garantierten Abzug.

Hinweise für die Romandie

Die Grundlagen sind überall gleich: RPG, NIV, ESTI-Weisungen, WV-CH und EnG gelten in der ganzen Schweiz. Unterschiede gibt es in der Praxis:

  • Netzbetreiber: Formulare, Portale und ergänzende Bestimmungen zu den WV-CH legt jeder Netzbetreiber selbst fest (in der Romandie z. B. Romande Energie, SIG oder Groupe E). Vorlagen pro Netzbetreiber führen spart Rückfragen.
  • Meldeverfahren: Wie die Dachanlage zu melden ist, regelt das kantonale Recht – Waadt, Genf, Neuenburg, Freiburg, Wallis und Jura haben eigene Formulare und Stellen.
  • Sprache: Offerten, Rapporte und Rechnungen gehen auf Französisch an Kundschaft und Netzbetreiber, in den zweisprachigen Kantonen Freiburg und Wallis oft in beiden Sprachen.

Was die Software abdecken muss

Ein PV-Projekt erzeugt viele Dokumente bei verschiedenen Stellen. Eine Software für Solarteure sollte die Schritte an einem Projekt zusammenhalten:

AufgabeWorauf achten
OffertePositionen für Module, Wechselrichter, Speicher, Montage und Meldewesen; MWST 8,1 %; Vorlagen auf Deutsch und Französisch
ProjektakteTAG, IA, Meldung an die Behörde, Fotos und Datenblätter am Projekt statt im Mail-Postfach
EinsatzplanungMontageteams und Elektriker über mehrere Baustellen planen, Aufträge aufs Handy
ZeiterfassungStunden pro Projekt, damit die Nachkalkulation zeigt, ob die Anlage rentiert
InbetriebnahmeProtokolle mit Fotos und Kundenunterschrift digital erfassen
RechnungAkonto- und Schlussrechnung als QR-Rechnung, Export für den Treuhänder


Wer bereits mit bexio oder Abacus bucht, prüft vor allem die Schnittstelle: Kunden, Rechnungen und Zahlungen sollten ohne Doppelerfassung fliessen. Baunex bündelt Offerte, Einsatzplanung, Zeiterfassung, Inbetriebnahmeprotokolle und QR-Rechnung in einer Plattform, mit bexio-Schnittstelle und Daten in der EU (Frankfurt), revDSG/DSGVO.