Wer sich als Elektriker, Sanitärinstallateurin, Maler, Schreiner oder Gärtner selbständig macht, kann in der Schweiz vergleichsweise schnell starten: Für die meisten Gewerke gibt es keine Meisterpflicht und keine Gewerbebewilligung. Trotzdem hängen an der Gründung eine Reihe von Pflichten: Rechtsform, AHV-Anerkennung, Handelsregister, Mehrwertsteuer, Versicherungen und je nach Gewerk eine Fachbewilligung. Diese Checkliste ordnet die Schritte in der Reihenfolge, in der sie in der Praxis anfallen. Jede Zahl ist mit Quelle belegt (Stand 25. Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsform: Einzelunternehmen ohne Mindestkapital, aber mit unbeschränkter persönlicher Haftung. GmbH mit mindestens CHF 20'000 Stammkapital (Art. 773 OR), AG mit mindestens CHF 100'000 Aktienkapital (Art. 621 OR).
- Handelsregister: Ein Einzelunternehmen muss sich eintragen, sobald es im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 100'000 Umsatz erzielt hat (Art. 931 OR). GmbH und AG entstehen erst mit dem Eintrag.
- AHV: Die Ausgleichskasse entscheidet, ob Sie als selbständig gelten. Selbständige zahlen 10,0 % AHV/IV/EO, unter CHF 60'500 Einkommen weniger, mindestens CHF 530 pro Jahr.
- MWST: Ab CHF 100'000 Jahresumsatz steuerpflichtig (Art. 10 MWSTG), Anmeldung innert 30 Tagen bei der ESTV (Art. 66 MWSTG). Normalsatz 8,1 %.
- Bewilligungen: Elektroinstallationen nur mit Installationsbewilligung des ESTI. Wer mit Kältemitteln arbeitet (z. B. Wärmepumpen), braucht eine Fachbewilligung; ebenso, wer im Gartenbau beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzt.
Schritt 1: Geschäftsidee, Gewerk und Zielkunden klären
Bevor Formulare ausgefüllt werden, lohnt sich eine nüchterne Rechnung. Drei Fragen entscheiden über fast alle späteren Schritte:
- Welche Arbeiten führen Sie aus? Das bestimmt, ob Sie eine Fachbewilligung brauchen (Elektro, Kältemittel, Pflanzenschutz), welcher Gesamtarbeitsvertrag (GAV) später für Angestellte gilt und welcher Saldosteuersatz bei der MWST in Frage kommt.
- Für wen arbeiten Sie? Wer überwiegend für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, wird von der AHV oft nicht als selbständig anerkannt (siehe Schritt 3). Mehrere Kunden, eigene Offerten und eigenes Material sind die Regel.
- Wie viel Umsatz erwarten Sie? Bei CHF 100'000 liegen gleich zwei Schwellen: Handelsregisterpflicht für Einzelunternehmen und MWST-Pflicht.
Rechnen Sie zudem früh Ihren Stundenverrechnungssatz aus. Viele Gründer setzen den Satz zu tief an, weil sie nur den gewünschten Lohn betrachten und Sozialversicherungen, Fahrzeug, Werkzeug, Versicherungen, Büroarbeit und unproduktive Zeit vergessen. Der Stundenlohn-Rechner hilft beim ersten Überschlag.
Schritt 2: Rechtsform wählen
Für Handwerksbetriebe kommen in der Praxis drei Rechtsformen in Frage. Die Kollektivgesellschaft (zwei oder mehr natürliche Personen, ohne Mindestkapital) ist bei Neugründungen seltener.
| Einzelunternehmen | GmbH | AG | |
|---|---|---|---|
| Mindestkapital | keines | CHF 20'000, voll einbezahlt (Art. 773, 777c OR) | CHF 100'000, davon mind. 20 %, mindestens CHF 50'000 einbezahlt (Art. 621, 632 OR) |
| Haftung | Inhaber haftet unbeschränkt mit dem Privatvermögen | Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen | nur das Gesellschaftsvermögen |
| Gründung | formlos; HR-Eintrag ab CHF 100'000 Umsatz | öffentliche Urkunde beim Notar, entsteht mit HR-Eintrag | öffentliche Urkunde, entsteht mit HR-Eintrag |
| Firmenname | muss den Familiennamen enthalten (Art. 945 OR) | frei wählbar mit Zusatz «GmbH» | frei wählbar mit Zusatz «AG» |
| Inhaber in der AHV | selbständigerwerbend | angestellt bei der eigenen GmbH | angestellt bei der eigenen AG |
| Steuern | Geschäfts- und Privateinkommen zusammen | Gewinn bei der Gesellschaft, Ausschüttungen beim Gesellschafter («Doppelbesteuerung») | wie GmbH |
| Buchführung | unter CHF 500'000 Umsatz Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Art. 957 OR) | doppelte Buchhaltung und Jahresrechnung | doppelte Buchhaltung und Jahresrechnung |
Quellen: OR Art. 621, 632, 773, 777c, 931, 945, 957 (Fedlex, Stand 1.10.2026); KMU-Portal des Bundes (GmbH, AG, Einzelunternehmen).
Faustregel für Handwerker: Das Einzelunternehmen ist der schnellste und günstigste Start und passt, solange das Haftungsrisiko überschaubar ist und Sie allein oder mit wenigen Mitarbeitenden arbeiten. Eine GmbH lohnt sich, wenn Sie grössere Aufträge übernehmen, Personal anstellen oder das Privatvermögen vom Geschäft trennen wollen. Beachten Sie: Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind Sie bei der eigenen Firma angestellt. Die GmbH zahlt Ihnen einen Lohn und rechnet dafür AHV, ALV, BVG und UVG ab wie für jeden anderen Angestellten.
Lassen Sie die Wahl der Rechtsform von einer Treuhänderin oder einem Treuhänder durchrechnen, sobald der erwartete Gewinn klarer ist. Steuerlich hängt viel von Kanton, Gemeinde und Ihrer privaten Situation ab.
Schritt 3: Als selbständig anerkennen lassen (AHV)
Als Einzelunternehmer melden Sie sich bei der AHV-Ausgleichskasse am Geschäftsort an. Ob Sie sozialversicherungsrechtlich selbständig sind, entscheidet die Ausgleichskasse im Einzelfall, und zwar nach den wirtschaftlichen Verhältnissen, nicht nach dem Vertrag. Typische Merkmale laut Merkblatt 2.02 der AHV:
- Sie treten nach aussen mit einem Firmennamen auf (Briefpapier, Website, Offerten und Rechnungen in eigenem Namen).
- Sie tragen das wirtschaftliche Risiko selbst: eigene Investitionen, eigenes Werkzeug und Fahrzeug, Inkassorisiko.
- Sie organisieren Ihre Arbeit frei und können Arbeiten an Dritte weitergeben.
- Sie arbeiten für mehrere Auftraggeber. Wer nur für einen arbeitet, gilt meist als unselbständig.
Wichtig für Handwerker: Wer als «Subunternehmer» faktisch nur für einen Generalunternehmer arbeitet, nach dessen Weisungen und mit dessen Material, riskiert, dass die Ausgleichskasse ihn als Angestellten einstuft. Dann schuldet der Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge, und Ihre Planung stimmt nicht mehr.
Beiträge als Selbständiger 2026
Selbständige zahlen AHV/IV/EO allein, ohne Arbeitgeberanteil. Unter CHF 60'500 Jahreseinkommen gilt die sinkende Beitragsskala:
| Jährliches Erwerbseinkommen | Beitragssatz AHV/IV/EO |
|---|---|
| unter CHF 10'100 | Mindestbeitrag CHF 530 pro Jahr |
| CHF 10'100 bis unter 17'600 | 5,371 % |
| CHF 38'000 bis unter 40'500 | 6,728 % |
| CHF 58'000 bis unter 60'500 | 9,321 % |
| ab CHF 60'500 | 10,0 % |
Auszug; vollständige Skala im Merkblatt 2.02 der Informationsstelle AHV/IV, Stand 1. Januar 2026.
Dazu kommen ein Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse und der Beitrag an die Familienausgleichskasse. Auch Selbständige zahlen ihn, je nach Kanton unterschiedlich: Die kantonalen Familienausgleichskassen erheben 2026 zum Beispiel 1,025 % in Zürich, 1,5 % in Bern und 1,45 % im Aargau (BSV, Stand 1.1.2026).
Rechenbeispiel: Ein Malermeister mit Einzelunternehmen erzielt im ersten Jahr ein Erwerbseinkommen von CHF 40'000. Er zahlt 6,728 % AHV/IV/EO, also CHF 2'691.20. Steigt das Einkommen im zweiten Jahr auf CHF 80'000, sind es 10,0 %, also CHF 8'000, plus Verwaltungskosten und FAK-Beitrag. Die Ausgleichskasse erhebt zunächst Akontobeiträge auf Basis Ihrer Schätzung; die definitive Abrechnung folgt nach der Steuerveranlagung. Melden Sie deshalb eine deutliche Einkommenssteigerung früh, sonst drohen Nachzahlungen mit Verzugszins.
Was Selbständige nicht automatisch haben: Sie sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert, nicht obligatorisch gegen Unfall versichert und fallen nicht unter das BVG-Obligatorium (Merkblatt 2.02). Darum gehören Unfall- und Krankentaggeldversicherung sowie die private Vorsorge in Schritt 6.
Schritt 4: Handelsregister und Firmenname
Einzelunternehmen: Die Eintragung ist Pflicht, sobald das Gewerbe im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens CHF 100'000 erzielt hat (Art. 931 Abs. 1 OR). Wer darunter bleibt, darf sich freiwillig eintragen. Das lohnt sich oft schon früher, weil ein HR-Eintrag Vertrauen schafft und Ihren Firmennamen schützt. Der Firmenname muss Ihren Familiennamen enthalten (Art. 945 OR), zum Beispiel «Muster Elektro» oder «Malerei Anna Muster». Zusätze wie «& Co.» oder «Partner», die eine Gesellschaft andeuten, sind nicht erlaubt.
Die Anmeldung läuft beim kantonalen Handelsregisteramt, in vielen Kantonen online. Der Kanton Freiburg nennt für die Online-Eintragung eines Einzelunternehmens Gebühren von CHF 120 bis 220, je nach Anzahl zeichnungsberechtigter Personen (Stand Februar 2026).
GmbH und AG: Sie entstehen erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. Davor stehen Statuten, Gründungsurkunde beim Notar und die Einzahlung des Kapitals auf ein Sperrkonto. Für eine GmbH müssen die CHF 20'000 bei der Gründung vollständig geleistet sein (Art. 777c OR), bar oder als Sacheinlage, etwa ein Lieferwagen oder Werkzeug, mit entsprechendem Gründungsbericht.
UID: Mit dem HR-Eintrag oder der MWST-Registrierung erhalten Sie eine Unternehmens-Identifikationsnummer (CHE-xxx.xxx.xxx). Sie gehört auf Offerten und Rechnungen.
Schritt 5: Mehrwertsteuer
Steuerpflichtig wird, wer im In- und Ausland mindestens CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen pro Jahr erzielt (Art. 10 MWSTG). Sobald die Pflicht beginnt, müssen Sie sich innert 30 Tagen unaufgefordert bei der ESTV anmelden (Art. 66 MWSTG). Unter der Grenze können Sie auf die Befreiung verzichten und sich freiwillig eintragen lassen. Das lohnt sich, wenn Sie zu Beginn viel investieren (Fahrzeug, Maschinen) und die Vorsteuer zurückholen wollen.
Die Sätze seit 1.1.2024: 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduzierter Satz, 3,8 % Beherbergung. Für Handwerksbetriebe ist die Saldosteuersatzmethode oft einfacher: Sie liefern einen Branchensatz vom Bruttoumsatz ab, ohne Vorsteuerabzug, und rechnen halbjährlich ab.
| Tätigkeit | Saldosteuersatz (seit 1.1.2025) |
|---|---|
| Elektroinstallation | 4,5 % |
| Sanitär- und Heizungsinstallation mit Montage | 3,7 % |
| Schreinerei | 3,7 % |
| Malerei und Gipserei | 5,3 % |
| Gartenbau und Gartenunterhalt | 5,3 % |
| Lohnarbeiten im Baugewerbe | 6,8 % |
Quelle: ESTV, Saldosteuersätze; Grenzen: Umsatz bis CHF 5,024 Mio. und Steuerschuld bis CHF 108'000 pro Jahr (Art. 37 MWSTG).
Rechenbeispiel: Ein Elektro-Einzelunternehmen fakturiert im Jahr CHF 150'000 inklusive MWST. Mit dem Saldosteuersatz von 4,5 % schuldet es der ESTV CHF 6'750. Bei der effektiven Methode wären 8,1 % auf dem Nettoumsatz geschuldet, abzüglich der bezahlten Vorsteuer auf Material und Investitionen. Welche Methode günstiger ist, hängt vom Materialanteil ab. Wer viel Material einkauft, fährt oft effektiv besser. Die Saldosteuersatzmethode gilt mindestens eine Steuerperiode; wer danach zur effektiven Methode wechselt, kann frühestens nach drei Jahren zurück.
Mehr dazu im Ratgeber MWST für Handwerker und bei den Pflichtangaben auf der Rechnung.
Schritt 6: Versicherungen und Vorsorge für Sie selbst
Als Einzelunternehmer müssen Sie sich selbst absichern. Die wichtigsten Bausteine:
| Versicherung | Pflicht? | Worauf achten |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | ja, über die Ausgleichskasse | Akontobeiträge realistisch schätzen |
| Unfall (UVG) | für Selbständige freiwillig | Freiwillige UVG-Versicherung möglich, für Arbeitgeber beim Versicherer des Personals (Merkblatt 6.05); sonst Unfalldeckung über die Krankenkasse |
| Krankentaggeld | freiwillig | Ohne Taggeld fehlt bei Krankheit das Einkommen; Wartefrist an Reserven anpassen |
| Berufliche Vorsorge (BVG) | für Selbständige freiwillig | Anschluss an eine Pensionskasse oder Verbandsvorsorge möglich |
| Säule 3a | freiwillig | Ohne Pensionskasse 2026 bis 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 steuerlich abziehbar (BSV) |
| Betriebshaftpflicht | dringend empfohlen | Deckt Personen- und Sachschäden bei Kunden, etwa einen Wasserschaden nach einer Installation |
| Fahrzeug, Werkzeug, Inventar | je nach Bedarf | Diebstahl ab Baustelle und aus dem Fahrzeug prüfen |
Für die Altersvorsorge gilt: Wer ohne Pensionskasse startet, sollte die Säule 3a von Anfang an nutzen. Die 20-%-Regel und der Höchstbetrag von CHF 36'288 gelten 2026 für Erwerbstätige ohne zweite Säule; mit Pensionskasse sind es CHF 7'258.
Schritt 7: Bewilligungen je Gewerk
Für die meisten Handwerksberufe brauchen Sie in der Schweiz keine Gewerbebewilligung. Einige Tätigkeiten sind aber bewilligungspflichtig, weil sie die Sicherheit oder die Umwelt betreffen.
| Gewerk | Bewilligung | Stelle und Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Elektroinstallation | Allgemeine Installationsbewilligung für natürliche Personen (Art. 7 NIV) oder Betriebe (Art. 9 NIV); Voraussetzung ist eine fachkundige Person | Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI; Gebühr nach Aufwand, mindestens CHF 460 (Gebührenblatt vom 3.12.2025) |
| Sanitär, Heizung, Kälte (elektrische Geräte anschliessen) | Eingeschränkte Bewilligung zum Anschliessen elektrischer Erzeugnisse (Art. 15 NIV), z. B. Boiler oder Wärmepumpen | ESTI; Prüfung des Personals |
| Photovoltaik | Allgemeine Installationsbewilligung oder Bewilligung für besondere Anlagen (Art. 14 NIV) | ESTI |
| Wärmepumpen, Klima, Kälteanlagen | Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln: Installieren, Warten und Entsorgen nur mit Bewilligung oder unter Aufsicht einer bewilligten Person | ChemRRV Art. 7 und VFB-K; Informationen beim BAFU |
| Gartenbau | Fachbewilligung für die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln | VFB-LG; BAFU |
| Holzbau, Schreinerei | Fachbewilligung, wenn Holzschutzmittel beruflich angewendet werden | VFB-H; BAFU |
| Maler, Gipser, Bodenleger, Schreiner ohne die oben genannten Tätigkeiten | keine eidgenössische Betriebsbewilligung | Kantonale und kommunale Vorschriften (Baustellen, Strassenbenützung, Entsorgung) beachten |
Die ESTI-Bewilligung für Elektrobetriebe im Detail
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand hält, braucht eine Bewilligung des ESTI. Für einen Elektrobetrieb ist das die allgemeine Installationsbewilligung. Sie setzt voraus, dass eine fachkundige Person im Betrieb wirksam eingegliedert ist, in der Regel jemand mit der Höheren Fachprüfung als Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte. Die Details erklären wir im Wissensartikel Installationsbewilligungen nach NIV. Ausführlich zu Fachkundigkeit, Gründung ohne Meister, Kosten, GAV Elektro und Organisation des Betriebs: Elektrofirma gründen und führen in der Schweiz.
Drei Punkte, die Gründer oft unterschätzen:
- Ohne Bewilligung keine Installation. Planen Sie die Bearbeitungszeit des ESTI vor dem ersten Auftrag ein. Gesuche laufen über das Bewilligungsportal des ESTI.
- Änderungen melden. Ändert sich etwas an den bewilligungsrelevanten Tatsachen, etwa beim fachkundigen Leiter, müssen Sie das dem ESTI innert 14 Tagen melden.
- Nach der Installation: Sicherheitsnachweis, Installationsanzeige beim Netzbetreiber und Mess- und Prüfprotokolle gehören zum Alltag. Siehe Sicherheitsnachweis erstellen und Installationsanzeige.
Für Sanitär- und Heizungsbetriebe gilt: Sobald Sie Boiler, Wärmepumpen oder andere fest angeschlossene Geräte elektrisch anschliessen, brauchen Sie die Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV für das betreffende Personal. Anschlüsse an das Wasser- oder Gasnetz regelt zudem der örtliche Versorger in seinen eigenen Vorschriften. Fragen Sie dort vor dem ersten Auftrag nach.
Schritt 8: Konto, Buchhaltung, Offerten und Rechnungen einrichten
- Geschäftskonto: Trennen Sie Geschäft und Privat von Anfang an. Für eine GmbH oder AG brauchen Sie ohnehin ein Kapitaleinzahlungskonto.
- Buchhaltung: Einzelunternehmen unter CHF 500'000 Umsatz dürfen eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Vermögensaufstellung führen (Art. 957 Abs. 2 OR). Wer MWST abrechnet, braucht trotzdem saubere Belege. Viele Handwerksbetriebe arbeiten mit bexio oder einer Treuhänderin.
- Offerten: Eine klare Offerte mit Leistungsbeschrieb, Einheitspreisen oder Regieansätzen, Gültigkeit und Zahlungsbedingungen schützt vor Streit. Vorlagen und Aufbau: Offerten schreiben.
- Rechnungen: In der Schweiz ist die QR-Rechnung Standard. Mit dem QR-Rechnung Generator erstellen Sie die erste Rechnung kostenlos. Für grössere Aufträge lohnen sich Akonto- und Teilrechnungen.
- Rapporte: Regiearbeiten müssen Sie belegen können. Ein unterschriebener Regierapport pro Tag und Baustelle ist die Grundlage für jede Regierechnung.
Schritt 9: Den ersten Mitarbeiter vorbereiten
Spätestens mit dem ersten Angestellten wird der Betrieb zum Arbeitgeber. Dann kommen dazu: Abrechnung von AHV/IV/EO und ALV über die Ausgleichskasse, die obligatorische Unfallversicherung (für viele Bau- und Installationsbetriebe bei der Suva, Anmeldung mindestens 14 Tage vor Arbeitsaufnahme), die Pensionskasse ab einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'680, die Familienausgleichskasse und in den meisten Gewerken ein allgemeinverbindlicher GAV mit Mindestlöhnen und Arbeitszeitkontrolle.
Alle Schritte mit Rechenbeispiel einer Lohnabrechnung finden Sie im Ratgeber Ersten Mitarbeiter einstellen: AHV, BVG, UVG, GAV und Lohnabrechnung.
Die Gründungs-Checkliste zum Abhaken
Vor dem Start
- Gewerk, Leistungen und Zielkunden definiert, erste Offerte als Muster erstellt
- Stundenverrechnungssatz berechnet (inkl. Sozialversicherungen, Fahrzeug, Werkzeug, Versicherungen, unproduktive Zeit)
- Rechtsform gewählt, bei GmbH/AG Notartermin und Kapitaleinzahlung geplant
- Firmenname geprüft (bei Einzelunternehmen mit Familiennamen)
- Fachbewilligungen geklärt: ESTI (Elektro, Anschlussbewilligung), Kältemittel, Pflanzenschutz, Holzschutz
Anmeldungen
- AHV-Ausgleichskasse: Anerkennung als selbständig beantragt (Einzelunternehmen) bzw. GmbH/AG als Arbeitgeber angemeldet
- Handelsregister: Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz, freiwillig früher möglich
- ESTV: MWST-Anmeldung innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht oder freiwillige Unterstellung
- ESTI-Gesuch eingereicht (Elektro)
Absicherung
- Unfall- und Krankentaggeldversicherung für Sie selbst
- Betriebshaftpflicht mit passender Deckungssumme
- Säule 3a eröffnet bzw. Pensionskassenlösung geprüft
- Fahrzeug- und Werkzeugversicherung
Betrieb
- Geschäftskonto eröffnet, Buchhaltung bzw. Treuhand organisiert
- Offerten-, Rapport- und Rechnungsvorlagen bereit, QR-Rechnung eingerichtet
- Arbeitszeiten und Material pro Baustelle erfassen (Basis für Nachkalkulation und spätere Lohnabrechnung)
- Website und Google-Unternehmensprofil eingerichtet
Wie Baunex beim Start hilft
Baunex ist die Software für Schweizer Handwerks- und Baubetriebe. Gerade in den ersten Monaten, wenn Büroarbeit abends am Küchentisch passiert, spart eine durchgängige Lösung Zeit: Offerten und Kalkulation, Rapporte direkt auf der Baustelle mit der App, Zeiterfassung pro Auftrag, Rechnungen mit QR-Code und die bexio-Schnittstelle für die Buchhaltung. Sobald das Team wächst, kommen Einsatzplanung und Plantafel dazu. Die Daten liegen in der EU (Frankfurt). Sie können Baunex 7 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Quellen
Zuletzt aktualisiert: 25. Oktober 2026. Alle Quellen am 25.10.2026 geprüft, sofern nicht anders vermerkt.
- Obligationenrecht (OR), Art. 621, 632, 773, 777c, 931, 945, 957, Stand 1.10.2026: fedlex.admin.ch
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 10, 37, 66: fedlex.admin.ch
- ESTV, MWST-Steuersätze: estv.admin.ch und Saldosteuersätze: estv.admin.ch (geprüft 26.09.2026, Faktenbasis)
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 2.02 «Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO», Stand 1.1.2026: ahv-iv.ch
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 6.05 «Obligatorische Unfallversicherung UVG», Stand 1.1.2025: ahv-iv.ch
- BSV, Arten und Ansätze der Familienzulagen 2026 (Beitragssätze der kantonalen FAK): bsv.admin.ch
- BSV, Wichtige Masszahlen der beruflichen Vorsorge 2025/2026 (BVG-Grenzbeträge, Säule 3a): bsv.admin.ch
- PwC, Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2026 (Übersicht, Sekundärquelle; 3a-Regel 20 % des Erwerbseinkommens): pwc.ch
- KMU-Portal des Bundes, Rechtsformen Einzelunternehmen, GmbH und AG: kmu.admin.ch, kmu.admin.ch, kmu.admin.ch
- Kanton Freiburg, Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen (Gebühren), letzte Änderung 4.2.2026: fr.ch
- Suva, Ist mein Betrieb bei der Suva versichert? (Anmeldung 14 Tage vor Arbeitsaufnahme): suva.ch
- ESTI, Bewilligungen nach NIV: esti.admin.ch und Gebühren nach NIV vom 3.12.2025: esti.admin.ch
- Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), Art. 7, 9, 14, 15: fedlex.admin.ch
- BAFU, Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln (2.4.2025): bafu.admin.ch und Fachbewilligungen (Pflanzenschutz, Holzschutz): bafu.admin.ch
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation helfen die Ausgleichskasse, das Handelsregisteramt, die ESTV und eine Treuhänderin weiter.



