Der erste Angestellte ist für viele Handwerksbetriebe der grösste Schritt nach der Gründung. Plötzlich sind Sie nicht mehr nur für Ihre eigene Arbeit verantwortlich, sondern Arbeitgeber, mit Pflichten gegenüber Ausgleichskasse, Unfallversicherer, Pensionskasse, Steuerbehörde und oft einer paritätischen Kommission. Dieser Ratgeber zeigt die Reihenfolge, die Zahlen für 2026 und eine vollständige Beispiel-Lohnabrechnung. Alle Sätze sind mit Quellen belegt (Stand 25. Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- AHV/IV/EO: 10,6 % des Lohns, je zur Hälfte (5,3 %) von Arbeitgeber und Mitarbeitenden. Dazu Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (nur Arbeitgeber).
- ALV: 2,2 % bis CHF 148'200 Jahreslohn, je 1,1 %.
- Unfallversicherung (UVG): obligatorisch. Berufsunfall zahlt der Arbeitgeber, Nichtberufsunfall die Mitarbeitenden (ab 8 Stunden pro Woche). Versicherter Verdienst bis CHF 148'200.
- Pensionskasse (BVG): Pflicht ab einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'680. Koordinationsabzug CHF 26'460, Altersgutschriften 7 bis 18 % je nach Alter. Der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte.
- Familienausgleichskasse: Beitrag nur Arbeitgeber, je nach Kanton z. B. 1,025 % (ZH) bis 2,75 % (JU) bei der kantonalen Kasse.
- GAV: In den meisten Gewerken gilt ein allgemeinverbindlicher GAV mit Mindestlöhnen, 13. Monatslohn, Ferien und Pflicht zur Arbeitszeitkontrolle.
Schritt 1: Klären, welcher GAV für Ihren Betrieb gilt
Bevor Sie ein Inserat schalten, sollten Sie wissen, welcher Gesamtarbeitsvertrag gilt. Er legt den Mindestlohn fest, mit dem Sie kalkulieren müssen, dazu 13. Monatslohn, Ferien, Arbeitszeit, Zuschläge und Spesen. Ist ein GAV vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt (AVE), gilt er für alle Betriebe der Branche, auch ohne Verbandsmitgliedschaft.
Massgebend ist, was Ihr Betrieb tatsächlich ausführt, nicht die Berufsbezeichnung der Mitarbeitenden. Bei Mischbetrieben entscheidet, welche Tätigkeit dem Betrieb das Gepräge gibt. Die Prüfschritte erklärt der Wissensartikel Welcher GAV gilt für meinen Betrieb?.
Mindestlöhne 2026 in wichtigen Handwerks-GAV
| GAV | Beispiel-Kategorie | Mindestlohn 2026 (brutto/Monat) |
|---|---|---|
| GAV Elektro (ganze Schweiz ausser GE und VS) | Elektroinstallateur:in EFZ nach EFZ / nach 1 Jahr Branchenerfahrung | CHF 4'500 / 5'000 |
| GAV Elektro | Montage-Elektriker:in EFZ nach EFZ / nach 1 Jahr | CHF 4'300 / 4'700 |
| GAV Gebäudetechnik (suissetec) | Installateur:in EFZ ab Lehrabschluss / ab 3. / ab 5. Jahr | CHF 4'600 / 5'100 / 5'300 |
| GAV Maler/Gipser (Deutschschweiz, ab 1.4.2026) | Gelernter Berufsarbeiter A, Maler / Gipser | CHF 5'051 / 5'267 |
| LMV Bauhauptgewerbe | Bau-Facharbeiter A, Zone blau | CHF 5'698 |
| CCT-SOR (Ausbaugewerbe Westschweiz) | Classe A ab 3. Jahr nach CFC | CHF 5'509 |
Quellen: Lohnvereinbarung 2026 Anhang 5c GAV Elektro (PLK Elektro), suissetec Mindestlöhne 2026, GAV Maler- und Gipsergewerbe 2026–2029 Art. 9.3 (SMGV), SBV Lohntabelle 2026 (Anhang I LMV), CCT-SOR Annexe II 2026. Die LMV-Zonen sind pro Lohnklasse unterschiedlich zugeteilt; massgebend ist die SBV-Tabelle.
Im Kanton Genf gilt zusätzlich ein kantonaler Mindestlohn von CHF 24.59 pro Stunde (2026), der tieferen GAV-Löhnen vorgeht. Eine Übersicht aller Werte bietet der Artikel Mindestlöhne je GAV 2026.
Nicht vergessen: Viele GAV verlangen Beiträge an Vollzugs- und Weiterbildungsfonds (im Bauhauptgewerbe den Parifonds), die über die Lohnabrechnung laufen. Ihre paritätische Kommission sagt Ihnen, welche Beiträge anfallen.
Schritt 2: Arbeitsvertrag aufsetzen
Ein Arbeitsvertrag ist in der Schweiz grundsätzlich formfrei gültig. Trotzdem gilt: Schriftlich ist Pflicht für die wichtigsten Punkte. Wird das Arbeitsverhältnis unbefristet oder für mehr als einen Monat eingegangen, müssen Sie spätestens einen Monat nach Beginn schriftlich informieren über (Art. 330b OR):
- Namen der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Funktion
- Lohn und allfällige Lohnzuschläge
- wöchentliche Arbeitszeit
Weitere Punkte, die in einen Handwerker-Arbeitsvertrag gehören:
| Thema | Gesetzliche Regel (OR) | Typisch im GAV |
|---|---|---|
| Probezeit | erster Monat; schriftlich auf höchstens 3 Monate verlängerbar; Kündigungsfrist 7 Tage (Art. 335b) | oft ausdrücklich geregelt |
| Kündigungsfrist | 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9., danach 3 Monate, je auf Monatsende (Art. 335c) | GAV können abweichen |
| Ferien | mindestens 4 Wochen, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen (Art. 329a) | z. B. GAV Elektro 27 Arbeitstage bis 50, danach 30; LMV 5 bzw. 6 Wochen |
| 13. Monatslohn | nur geschuldet, wenn vereinbart (Art. 322d) | in den Bau- und Ausbau-GAV üblich, z. B. GAV Elektro 100 % eines Monatslohns (Art. 18.1) |
| Lohnfortzahlung bei Krankheit | im 1. Dienstjahr 3 Wochen, danach angemessen länger (Art. 324a) | meist ersetzt durch eine Krankentaggeldversicherung |
| Arbeitszeit, Überstunden | Arbeitsgesetz und Vertrag | Jahresarbeitszeit, Zuschläge, Überstundenkonto |
| Spesen, Fahrzeug | Auslagenersatz | z. B. Mittagsentschädigung GAV Elektro mind. CHF 18 pro Tag auswärts |
Stundenlöhner: Im GAV Elektro müssen Ferien- und Feiertagszuschlag sowie der Anteil 13. Monatslohn im Vertrag und auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden (Art. 35.4). Wie die Zuschläge berechnet werden, zeigt Ferienzuschlag im Stundenlohn berechnen.
Schritt 3: Sozialversicherungen anmelden
Die Anmeldungen sollten vor dem ersten Arbeitstag erledigt sein. Die Reihenfolge in der Praxis:
1. AHV-Ausgleichskasse (AHV/IV/EO und ALV)
Als Einzelunternehmer sind Sie bereits bei einer Ausgleichskasse registriert, als Selbständiger. Jetzt melden Sie sich zusätzlich als Arbeitgeber und melden die neue Person an. Viele Branchen haben eigene Verbandsausgleichskassen; sonst ist die kantonale Kasse zuständig.
| Beitrag 2026 | Mitarbeitende | Arbeitgeber | Grundlage |
|---|---|---|---|
| AHV | 4,35 % | 4,35 % | Merkblatt 2.01 |
| IV | 0,7 % | 0,7 % | Merkblatt 2.01 |
| EO | 0,25 % | 0,25 % | Merkblatt 2.01 |
| Total AHV/IV/EO | 5,3 % | 5,3 % | 10,6 % zusammen |
| ALV bis CHF 148'200 Jahreslohn | 1,1 % | 1,1 % | Merkblatt 2.08 |
| Verwaltungskosten Ausgleichskasse | – | je nach Kasse | Merkblatt 2.01 |
Wann beginnt die Beitragspflicht? Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, auch für Lernende. Bei Löhnen bis CHF 2'500 pro Jahr und Arbeitsverhältnis werden Beiträge nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben (Ausnahmen u. a. für Privathaushalte).
Abrechnung: Die Ausgleichskasse erhebt Akontobeiträge auf der voraussichtlichen Lohnsumme. Bis CHF 200'000 Lohnsumme zahlen Sie vierteljährlich, darüber monatlich, jeweils bis zum 10. Tag nach Quartals- bzw. Monatsende. Die Lohndeklaration für das ganze Jahr muss bis zum 30. Januar des Folgejahres bei der Kasse sein. Bei Verspätung fällt Verzugszins von 5 % pro Jahr an.
2. Familienausgleichskasse (FAK)
Mit dem Anschluss an die Ausgleichskasse sind Sie in der Regel auch der Familienausgleichskasse angeschlossen. Den Beitrag zahlt allein der Arbeitgeber; er finanziert die Kinder- und Ausbildungszulagen, die Sie mit dem Lohn auszahlen. Beispiele der kantonalen Kassen 2026:
| Kanton | FAK-Beitrag Arbeitgeber | Kinderzulage / Ausbildungszulage pro Monat |
|---|---|---|
| Zürich | 1,025 % | CHF 215 (für Kinder über 12 Jahre 268) / 268 |
| Bern | 1,5 % | CHF 250 / 310 |
| Aargau | 1,45 % | CHF 225 / 278 |
| St. Gallen | 1,8 % | CHF 245 / 298 |
| Waadt | 2,37 % | CHF 322 / 425 (für die ersten zwei Kinder) |
Quelle: BSV, Arten und Ansätze der Familienzulagen, Stand 1.1.2026. Verbandskassen haben eigene Beitragssätze. Alle Kantone: Familienzulagen je Kanton.
3. Unfallversicherung (UVG)
Alle Angestellten sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert, ab 8 Wochenstunden bei Ihnen auch gegen Nichtberufsunfälle. Betriebe des Bau- und Installationsgewerbes sind von Gesetzes wegen bei der Suva versichert; die Suva beurteilt jeden Betrieb einzeln. Ein neuer Betrieb muss mindestens 14 Tage vor der Arbeitsaufnahme bei der Suva angemeldet sein. Gehört Ihr Betrieb nicht zur Suva, müssen Sie selbst einen Privatversicherer wählen. Wer niemanden versichert, zahlt eine Ersatzprämie und im Wiederholungsfall ein Vielfaches davon.
- Berufsunfall (BU): Prämie zahlt der Arbeitgeber.
- Nichtberufsunfall (NBU): Prämie dürfen Sie vom Lohn abziehen.
- Höchster versicherter Verdienst: CHF 148'200 pro Jahr bzw. CHF 406 pro Tag.
Die Prämiensätze hängen von der Einreihung Ihres Betriebs ab. Sie erfahren sie erst mit der Offerte bzw. Verfügung des Versicherers.
4. Pensionskasse (BVG)
Sobald jemand bei Ihnen mehr als CHF 22'680 im Jahr verdient, müssen Sie einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein (Art. 2, 7 und 11 BVG). Versichert sind ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag die Risiken Tod und Invalidität, ab 1. Januar nach dem 24. Geburtstag auch das Alterssparen. Haben Sie noch keine Pensionskasse, wählen Sie eine im Einverständnis mit dem Personal. Die Ausgleichskasse kontrolliert den Anschluss und meldet säumige Arbeitgeber der Auffangeinrichtung zum rückwirkenden Anschluss.
| BVG-Grenzbeträge 2026 | Wert |
|---|---|
| Eintrittsschwelle (Jahreslohn) | CHF 22'680 |
| Koordinationsabzug | CHF 26'460 |
| Obere Grenze Jahreslohn | CHF 90'720 |
| Koordinierter Lohn minimal / maximal | CHF 3'780 / 64'260 |
| BVG-Mindestzinssatz | 1,25 % |
| Alter | Altersgutschrift in % des koordinierten Lohns (Art. 16 BVG) |
|---|---|
| 25–34 | 7 % |
| 35–44 | 10 % |
| 45–54 | 15 % |
| 55–65 | 18 % |
Der Arbeitgeber muss mindestens gleich viel zahlen wie alle Mitarbeitenden zusammen (Art. 66 BVG) und schuldet der Pensionskasse den gesamten Beitrag. Dazu kommen Risiko- und Verwaltungskosten nach Reglement. Viele Branchenverbände bieten eigene Vorsorgelösungen an.
5. Krankentaggeld
Gesetzlich ist eine Krankentaggeldversicherung nicht vorgeschrieben. Ohne sie zahlen Sie bei Krankheit den Lohn selbst, im ersten Dienstjahr drei Wochen und danach länger (Art. 324a OR). Die GAV des Bau- und Ausbaugewerbes verlangen in der Regel eine Krankentaggeldversicherung mit hälftiger Prämienteilung. Details: Lohnfortzahlung bei Krankheit und KTG.
6. Quellensteuer bei ausländischen Mitarbeitenden
Ausländische Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung C, die nicht mit einer Person mit C-Bewilligung oder Schweizer Bürgerrecht verheiratet sind, unterliegen meist der Quellensteuer. Dann ziehen Sie die Steuer vom Lohn ab und überweisen sie an die kantonale Steuerverwaltung. Tarife und Formulare gibt es beim Kanton; die Grundlagen erklärt die ESTV.
Schritt 4: Die erste Lohnabrechnung
Jeder Mitarbeitende hat Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung (Art. 323b OR). Sie zeigt den Bruttolohn, jeden Abzug und den ausbezahlten Nettolohn.
Rechenbeispiel: Elektroinstallateur EFZ, 30 Jahre, Kanton Zürich
Annahmen: Monatslohn CHF 5'000 (Mindestlohn GAV Elektro nach einem Jahr Branchenerfahrung), 13. Monatslohn nach GAV, Jahreslohn CHF 65'000, kantonale FAK Zürich. Die Sätze für Unfall und Krankentaggeld sind Annahmen, Ihre Versicherer nennen die tatsächlichen Werte. Der BVG-Beitrag ist das gesetzliche Minimum fürs Alterssparen, hälftig geteilt, ohne Risiko- und Verwaltungskosten.
BVG-Berechnung: CHF 65'000 − Koordinationsabzug CHF 26'460 = koordinierter Lohn CHF 38'540. Altersgutschrift 7 % = CHF 2'697.80 pro Jahr, je Seite CHF 1'348.90, auf 12 Monatslöhne verteilt CHF 112.40 pro Monat.
Lohnabrechnung für einen normalen Monat
| Position | Satz | Betrag CHF |
|---|---|---|
| Monatslohn brutto | 5'000.00 | |
| AHV/IV/EO | 5,3 % | − 265.00 |
| ALV | 1,1 % | − 55.00 |
| NBU (Annahme) | 1,5 % | − 75.00 |
| Krankentaggeld, Anteil Mitarbeitende (Annahme) | 0,8 % | − 40.00 |
| Pensionskasse, Sparbeitrag | − 112.40 | |
| Nettolohn | 4'452.60 |
Dazu kommen allenfalls Kinderzulagen (zusätzlich zum Nettolohn ausbezahlt), Spesen wie die Mittagsentschädigung und bei quellensteuerpflichtigen Personen der Quellensteuerabzug.
Was der Mitarbeiter den Betrieb pro Jahr kostet
| Position | Satz | Betrag CHF/Jahr |
|---|---|---|
| Bruttolohn (13 × 5'000) | 65'000.00 | |
| AHV/IV/EO Arbeitgeber | 5,3 % | 3'445.00 |
| ALV Arbeitgeber | 1,1 % | 715.00 |
| FAK Zürich | 1,025 % | 666.25 |
| Berufsunfall (Annahme) | 2,0 % | 1'300.00 |
| Krankentaggeld, Anteil Arbeitgeber (Annahme) | 0,8 % | 520.00 |
| Pensionskasse, Sparbeitrag Arbeitgeber | 1'348.90 | |
| Total Arbeitgeberkosten | 72'995.15 |
Die Abgaben machen in diesem Beispiel rund 12 % auf den Bruttolohn aus. Noch nicht eingerechnet sind Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, Risiko- und Verwaltungskosten der Pensionskasse, GAV-Fondsbeiträge, Spesen, Arbeitskleidung, Werkzeug und Weiterbildung. Für die Kalkulation zählt ausserdem nicht der Jahreslohn, sondern die verrechenbare Stunde: Ferien (im GAV Elektro 27 Arbeitstage), Feiertage, Krankheit, Weiterbildung und unproduktive Zeit (Werkhof, Fahrten, Rüsten) reduzieren die Stunden, auf die sich die Kosten verteilen. Wie Sie davon zum Verrechnungssatz kommen, zeigen Lohnkosten im Baubetrieb berechnen und der Stundenlohn-Rechner.
Jahresende: Lohnausweis und Lohndeklaration
- Lohnausweis: Jede angestellte Person erhält für die Steuererklärung einen Lohnausweis nach amtlichem Formular. Die ESTV publiziert jedes Jahr eine Wegleitung zum Ausfüllen.
- Lohndeklaration: Bis 30. Januar an die Ausgleichskasse, dazu die Meldungen an Unfallversicherer, KTG und Pensionskasse. Viele Lohnprogramme übermitteln die Daten elektronisch über den Standard ELM von swissdec.
Schritt 5: Arbeitszeit erfassen und Einsätze planen
Mit dem ersten Angestellten gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach Arbeitsgesetz. Die GAV des Ausbaugewerbes verlangen zusätzlich eine genaue Arbeitszeitkontrolle, teils mit Reisezeit; im Maler- und Gipsergewerbe ist das allgemeinverbindlich (Art. 8.9), und fehlende Kontrollen können bei 1 bis 2 Mitarbeitenden mit Konventionalstrafen bis CHF 3'000 geahndet werden. Was genau erfasst werden muss, erklärt Zeiterfassung: Pflicht im Handwerk. Eine kostenlose Excel-Vorlage für die Jahresplanung gibt es als Arbeitszeitkalender.
Ab zwei Personen lohnt sich auch eine richtige Einsatzplanung: Wer ist wann auf welcher Baustelle, wer hat Ferien, wer Pikett? Excel-Listen und Whiteboards stossen schnell an Grenzen, vor allem wenn Kunden kurzfristig verschieben. Mehr dazu im Leitfaden Einsatzplanung im Handwerk.
Checkliste: Ersten Mitarbeiter einstellen
Vor der Anstellung
- Geltenden GAV bestimmt, Mindestlohn, 13. Monatslohn, Ferien und Spesen geklärt
- Lohnkosten und Verrechnungssatz neu berechnet, inkl. unproduktiver Zeit
- Bei ausländischen Bewerbenden Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung und Quellensteuerpflicht geprüft
Vertrag
- Arbeitsvertrag schriftlich, mindestens mit Parteien, Beginn, Funktion, Lohn und Zuschlägen, Wochenarbeitszeit (Art. 330b OR)
- Probezeit, Kündigungsfristen, Ferien, Spesen und Überstundenregelung GAV-konform
Anmeldungen
- Ausgleichskasse: Betrieb als Arbeitgeber und neue Person angemeldet (inkl. FAK)
- Unfallversicherung: Suva-Anmeldung mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn bzw. Privatversicherer gewählt
- Pensionskasse angeschlossen, wenn der Jahreslohn CHF 22'680 übersteigt
- Krankentaggeldversicherung abgeschlossen (GAV-Pflicht prüfen)
- Paritätische Kommission bzw. GAV-Fonds: Beitragspflicht geklärt
Laufend
- Monatliche schriftliche Lohnabrechnung, Kinderzulagen ausbezahlt
- Akontobeiträge an die Ausgleichskasse fristgerecht bezahlt
- Arbeitszeit inkl. Überstunden, Ferien und Absenzen erfasst
- Jahresende: Lohnausweis, Lohndeklaration bis 30. Januar
Wie Baunex hilft, wenn das Team wächst
Baunex ist keine Lohnbuchhaltung, liefert aber die Daten, die Ihre Lohnbuchhaltung oder Treuhänderin braucht. Mitarbeitende erfassen ihre Arbeitszeit pro Auftrag in der App für iOS und Android (Zeiterfassung), Ferien und Absenzen fliessen in die Personalplanung, und auf der Plantafel der Einsatzplanung verschieben Sie Einsätze per Drag & Drop. Rapporte und Stunden werden dem Auftrag zugeordnet und bilden die Grundlage für die Rechnung, die Buchhaltung läuft auf Wunsch über die bexio-Schnittstelle. Die Daten liegen in der EU (Frankfurt). Testen Sie Baunex 7 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.
Sie stehen noch vor der Gründung? Dann beginnen Sie mit der Checkliste Handwerksbetrieb gründen.
Quellen
Zuletzt aktualisiert: 25. Oktober 2026. Alle Quellen am 25.10.2026 geprüft, sofern nicht anders vermerkt.
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 2.01 «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO», Stand 1.1.2026: ahv-iv.ch
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 2.08 «Beiträge an die Arbeitslosenversicherung», Stand 1.1.2025: ahv-iv.ch
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 6.05 «Obligatorische Unfallversicherung UVG», Stand 1.1.2025: ahv-iv.ch
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 6.06 «Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG», Stand 1.1.2025: ahv-iv.ch
- BSV, Wichtige Masszahlen der beruflichen Vorsorge 2025/2026: bsv.admin.ch
- PwC, Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2026 (Übersicht, Sekundärquelle; ALV und UVG 2026): pwc.ch
- BSV, Arten und Ansätze der Familienzulagen, Stand 1.1.2026: bsv.admin.ch
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 2, 7, 11, 16, 66: fedlex.admin.ch
- Obligationenrecht (OR), Art. 322d, 323b, 324a, 329a, 330b, 335b, 335c, Stand 1.10.2026: fedlex.admin.ch
- Suva, Ist mein Betrieb bei der Suva versichert?: suva.ch
- ESTV, Quellensteuer: estv.admin.ch und Wegleitung zum Lohnausweis 2026: estv.admin.ch
- PLK Elektro, Lohnvereinbarung 2026 (Anhang 5c) und GAV Elektrobranche 2026–2029 (Art. 18.1, 29.1, 35.4): plk-elektro.ch, plk-elektro.ch (geprüft 26.09. bzw. 02.10.2026, Faktenbasis)
- suissetec, Mindestlöhne 2026: suissetec.ch (geprüft 26.09.2026, Faktenbasis)
- SMGV, GAV Maler- und Gipsergewerbe 2026–2029 und Informationsblatt: smgv.ch, smgv.ch (geprüft 26.09.2026, Faktenbasis)
- SBV, Lohntabelle 2026 (Anhang I LMV): baumeister.swiss (geprüft 26.09.2026, Faktenbasis)
- CCT-SOR, Annexe II 2026: secondoeuvreromand.ch (geprüft 26.09.2026, Faktenbasis)
- Kanton Genf, Mindestlohn 2026: ge.ch (geprüft 26.09.2026, Faktenbasis)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Lohnberatung. Verbindlich sind die Merkblätter und Verfügungen Ihrer Ausgleichskasse, Ihres Unfallversicherers, Ihrer Pensionskasse und der Text des für Sie geltenden GAV.



