Fehlt ein betrieblicher Kalender, gilt der Kalender der regionalen paritätischen Kommission. Der Kalender muss die Bandbreite des GAV einhalten und darf keine Überzeit einplanen.
LexikonArbeitszeit
Arbeitszeitkalender
Der Arbeitszeitkalender ist die vom Betrieb jährlich im Voraus erstellte Verteilung der Jahresarbeitszeit auf die einzelnen Wochen und Tage; er ist die Sollbasis für Zeitkonto, Ferien- und Feiertagsgutschriften.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- LMV Art. 25
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