Ausmass (Aufmass)

Das Ausmass ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen als Grundlage der Abrechnung bei Einheitspreisverträgen; es wird nach den Ausmassregeln der einschlägigen Normen (SIA/NPK) erstellt und idealerweise gemeinsam mit der Bauleitung festgehalten.

Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026

Verwandte Begriffe

← Lexikon

Offerten in Minuten statt Stunden

Positionen, Regieansätze und Materialzuschläge aus Ihrer Kalkulation – Baunex erstellt daraus Offerten, die Kunden verstehen und Sie später verrechnen können.

  • Vorlagen je Branche
  • Nachträge und Regie sauber getrennt
  • Aus der Offerte wird die Rechnung
Offerten-Modul testen