LexikonOfferten & Kalkulation
Ausmass (Aufmass)
Das Ausmass ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen als Grundlage der Abrechnung bei Einheitspreisverträgen; es wird nach den Ausmassregeln der einschlägigen Normen (SIA/NPK) erstellt und idealerweise gemeinsam mit der Bauleitung festgehalten.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
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