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Offerten, Kalkulation & Preise

Die Offerte entscheidet doppelt: rechtlich (sie bindet nach Art. 3 ff. OR) und wirtschaftlich (sie fixiert Ihre Marge, bevor die Arbeit beginnt). Hier finden Sie die Rechtslage zu Offerte, Kostenvoranschlag und Vergütungsarten, das Kalkulationsschema vom Lohn bis zum Angebotspreis und die Schweizer Ausschreibungsstandards NPK und BKP – mit Quellen und Praxisformulierungen.

Stand: Oktober 2026Veröffentlicht 06.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Offerte
bindender Antrag (Art. 3 ff. OR)
Kostenvoranschlag
Toleranz ~10 % (Art. 375 OR)
Festpreis
Mehraufwand = Unternehmerrisiko (Art. 373)
Ohne Preisabrede
Abrechnung nach Aufwand (Art. 374)
Nachtrag
melden VOR ausführen
Verrechnungssatz Bau
üblich CHF 95–125/h

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Häufige Fragen

Ist eine Offerte verbindlich?

Ja – als Antrag nach Art. 3 ff. OR bindet sie bis zum Ablauf der gesetzten Frist bzw. der gesetzlichen Bindungsdauer. Schutz bieten klare Gültigkeitsangaben und der Vermerk «freibleibend».

Wie kalkuliere ich meinen Stundenansatz?

Von der Kostenstunde (Lohn + Nebenkosten ÷ produktive Stunden) über den Gemeinkostenzuschlag aus der Erfolgsrechnung zu Risiko/Gewinn – im Bau landen die meisten Betriebe bei CHF 95–125. Rechenweg im Kalkulationsschema-Artikel und im Stundenlohn-Rechner.

Was mache ich, wenn während der Arbeiten Mehraufwand entsteht?

Abgrenzen (Bestellungsänderung vs. eigenes Risiko), sofort schriftlich anzeigen, Nachtragsofferte oder Regie-Freigabe einholen – erst dann ausführen. Der Nachtrags-Artikel liefert Workflow und Formulierungen.

Quellen

  1. Obligationenrecht (OR), Art. 3–9, 363–379 – Fedlex (abgerufen am 22.08.2026)
  2. CRB – NPK, BKP, eBKP – CRB (abgerufen am 22.08.2026)

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