Leistungsverzeichnis (LV)

Das Leistungsverzeichnis ist die positionsweise Beschreibung der auszuführenden Arbeiten mit Mengen (Vorausmass), auf deren Basis Unternehmer Einheitspreise offerieren; Vorbemerkungen und Vollständigkeitsklauseln im LV verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026

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