Betriebsferien

Betriebsferien sind vom Arbeitgeber für den ganzen Betrieb festgelegte Ferienzeiten (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr oder im Sommer); sie sind zulässig, wenn sie rechtzeitig angekündigt werden und die Interessen der Mitarbeitenden berücksichtigen, und werden dem Ferienanspruch angerechnet.

Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
Rechtsgrundlage
Art. 329c OR

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