Üblich sind Gültigkeitsfristen von 30–90 Tagen, klare Positionsbeschriebe, Regie-Vorbehalte für Unvorhergesehenes und ein Verweis auf AGB bzw. SIA 118.
LexikonOfferten & Kalkulation
Offerte (Angebot)
Die Offerte ist ein rechtlich bindender Antrag zum Vertragsabschluss: Nimmt der Kunde eine unbefristete Offerte rechtzeitig an, kommt der Werkvertrag zu den offerierten Preisen zustande – deshalb gehören Gültigkeitsdauer, Leistungsumfang und Vorbehalte in jede Offerte.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 3–9 OR (Antrag)
- Auch
- Offre (devis), Offerta (preventivo)
Verwandte Begriffe
Quellen
- Obligationenrecht (OR) – Fedlex (abgerufen am 18.08.2026)
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