Praxisregel: melden, bevor gearbeitet wird; Nachtragsofferte mit Bezug auf die Ursprungsposition; Freigabe dokumentieren.
LexikonOfferten & Kalkulation
Nachtrag (Nachtragsofferte)
Ein Nachtrag ist die Vereinbarung über zusätzliche oder geänderte Leistungen samt Mehr- oder Minderpreis; unter SIA 118 hat der Unternehmer Mehrleistungen anzuzeigen und der Bauherr Bestellungsänderungen zu vergüten – ohne schriftlichen Nachtrag drohen unbezahlte Mehrkosten.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
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