Der Arbeitnehmerbeitrag wird vom Lohn abgezogen und mit dem Arbeitgeberbeitrag periodisch abgerechnet; Mitarbeitende erhalten Weiterbildungs- und Rückerstattungsleistungen.
LexikonLohn
Parifonds Bau (Vollzugskostenbeitrag)
Der Parifonds Bau finanziert Vollzug und Weiterbildung des LMV: Arbeitnehmende zahlen 0,7 %, Arbeitgeber 0,5 % des massgebenden Lohns (bis UVG-Maximum); Betriebe mit kantonalen Fonds in GE, NE, TI, VD und VS sind ausgenommen.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
- Rechtsgrundlage
- LMV Art. 10
Verwandte Begriffe
Quellen
- LMV 2026–2031 – SBV / SVK (abgerufen am 18.08.2026)
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