Im Bauhauptgewerbe gibt es eine nationale (SVK) und regionale paritätische Berufskommissionen; die Ausbau-GAV haben eigene Kommissionen. Kontrollen betreffen vor allem Zeiterfassung, Löhne, Zuschläge und Sozialleistungen.
LexikonGAV
Paritätische Kommission (PK / PBK)
Eine paritätische Kommission ist das von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam getragene Vollzugsorgan eines GAV; sie kontrolliert Betriebe, verhängt Konventionalstrafen und legt regionale Regelungen wie Feiertagslisten oder Arbeitszeitkalender fest.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
Verwandte Begriffe
Quellen
- Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (Bund) – SECO (abgerufen am 17.08.2026)
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