Pikettzulage

Die Pikettzulage ist die Entschädigung für die blosse Bereitschaft (Erreichbarkeit) im Pikettdienst; sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in den meisten GAV und Arbeitsverträgen als Pauschale pro Tag oder Woche geregelt – der eigentliche Einsatz wird zusätzlich als Arbeitszeit mit Zuschlägen bezahlt.

Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026

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