LexikonArbeitszeit
Pikettzulage
Die Pikettzulage ist die Entschädigung für die blosse Bereitschaft (Erreichbarkeit) im Pikettdienst; sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in den meisten GAV und Arbeitsverträgen als Pauschale pro Tag oder Woche geregelt – der eigentliche Einsatz wird zusätzlich als Arbeitszeit mit Zuschlägen bezahlt.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Arbeitszeit rechtssicher erfassen
Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.
- Erfassung per App, auch offline
- Überstunden, Nacht- und Samstagszuschläge automatisch
- Auswertungen für paritätische Kontrollen

