Zwei Formen von Pikett

Pikett im BetriebRufbereitschaft (ausserhalb)
Was ist es?Anwesenheit im Betrieb, um bei Bedarf sofort zu arbeitenErreichbarkeit zu Hause/unterwegs, Einsatz auf Abruf
Arbeitszeit?vollständig (Art. 15 Abs. 1 ArGV 1)nur Einsatz inkl. Weg (Art. 15 Abs. 2 ArGV 1)
Entschädigung BereitschaftLohnPikettzulage nach GAV/Vertrag
Typisch beiWerkhof-Bereitschaft, WinterdienstSanitär-/Elektro-Notdienst


Was als Arbeitszeit angerechnet wird

  • Einsatzzeit beim Kunden – inklusive Weg von zu Hause zum Einsatzort und zurück (Art. 15 Abs. 2 ArGV 1). Der Weg zählt, weil er auf Anordnung erfolgt.
  • Telefonische Beratung während der Bereitschaft: Zeit, die für Anrufe aufgewendet wird, ist Arbeitszeit.
  • Nicht angerechnet: das blosse Erreichbarsein zu Hause. Kann die Person allerdings den Ort nicht verlassen oder muss sie so kurzfristig einsatzbereit sein, dass praktisch keine Freizeit möglich ist, kippt die Bereitschaft in Arbeitszeit – die Wegleitung des SECO nennt hier eine Reaktionszeit als Kriterium (je kürzer, desto eher Arbeitszeit).

Grenzen nach ArGV 1

  • Höchstens 7 Piketttage innert 4 Wochen pro Person; nach der letzten Pikettwoche 2 Wochen ohne Pikett (Art. 14 Abs. 2 ArGV 1). Ausnahmen sind möglich, wenn im Durchschnitt selten Einsätze anfallen und weniger Personal verfügbar ist (Art. 14 Abs. 3 ArGV 1).
  • Tägliche Ruhezeit 11 Stunden (Art. 15a ArG): Ein Nachteinsatz unterbricht die Ruhezeit; sie darf pro Woche einmal auf 8 Stunden verkürzt werden, wenn der Zweiwochendurchschnitt 11 Stunden bleibt. Nach einem langen Nachteinsatz beginnt der nächste Arbeitstag später – planen Sie das ein.
  • Nacht- und Sonntagsarbeit: Ein Notfall-Einsatz nachts oder am Sonntag ist zulässig (Notfallregel), muss aber mit Lage erfasst und mit den gesetzlichen bzw. GAV-Zuschlägen entschädigt werden. Regelmässiger Notdienst braucht eine dauernde Bewilligung.

Entschädigung: Was der GAV vorgibt

Für die Bereitschaft kennt das Gesetz keine Entschädigung – wohl aber die meisten GAV: Pikettzulagen pro Tag/Woche und Zuschläge für den Einsatz (Nacht, Sonntag, Feiertag). Der GAV Gebäudetechnik und der GAV Elektro regeln Pikett in eigenen Artikeln; massgebend sind der aktuelle GAV-Text bzw. der Arbeitsvertrag. Regeln Sie im Vertrag mindestens: Pikettzulage, Zuschläge, wie der Einsatz erfasst wird, Reaktionszeit, Fahrzeug- und Telefonregelung.

Praxis: Notdienst rechtssicher organisieren

  1. Pikettplan mit maximal 7 Tagen pro Person in 4 Wochen; Rotation dokumentieren.
  2. Einsätze in der App erfassen – Start beim Aufbruch von zu Hause, Ende bei Rückkehr; Nacht-/Sonntagszuschlag automatisch.
  3. Ruhezeit prüfen: Nach einem Nachteinsatz automatisch den nächsten Arbeitsbeginn verschieben.
  4. Pikettzulage monatlich abrechnen und getrennt vom Einsatzlohn ausweisen.
  5. Kunden-Verrechnung: Notdienstpauschale und Zuschläge in der Offerte/AGB festhalten – siehe Notdienst-Kosten im Blog.