Ab 5½ Stunden Tagesarbeitszeit ist eine Pause von 15 Minuten Pflicht (Art. 15 ArG). Wird die Znünipause über Jahre bezahlt, entsteht ein Anspruch aus Betriebsübung.
LexikonArbeitszeit
Znünipause
Die Znünipause ist die kurze Vormittagspause auf der Baustelle (meist 15 Minuten); gesetzlich ist sie nur bezahlt, wenn die Mitarbeitenden den Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen – ob sie darüber hinaus bezahlt wird, regeln GAV, regionale Vereinbarung oder Betriebsübung.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 ArG
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Quellen
- Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
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