Ob und für welche Kantone ein GAV allgemeinverbindlich ist, publiziert das SECO. Für nicht organisierte Betriebe ist die AVE der Grund, weshalb der GAV trotzdem gilt.
LexikonGAV
Allgemeinverbindlicherklärung (AVE)
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung dehnt der Bundesrat (oder ein Kanton) einen Gesamtarbeitsvertrag auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden der Branche aus – auch auf Betriebe, die keinem Verband angehören.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV (AVEG)
- Auch
- Extension du champ d’application (déclaration de force obligatoire), Conferimento dell’obbligatorietà generale
Verwandte Begriffe
Quellen
- Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (Bund) – SECO (abgerufen am 17.08.2026)
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