Annahmeverzug des Arbeitgebers

Kann der Arbeitgeber die angebotene Arbeit nicht entgegennehmen (kein Auftrag, Wetter, fehlendes Material), bleibt er den Lohn schuldig – die Mitarbeitenden müssen die Zeit nicht nachholen, sofern GAV oder Vertrag keine Zeitkonto-Regel vorsehen.

Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
Rechtsgrundlage
Art. 324 OR

Ausführlich im Artikel

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Obligationenrecht (OR) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)

← Lexikon

Arbeitszeit rechtssicher erfassen

Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.

  • Erfassung per App, auch offline
  • Überstunden, Nacht- und Samstagszuschläge automatisch
  • Auswertungen für paritätische Kontrollen
Zeiterfassung testen