LexikonArbeitszeit
Annahmeverzug des Arbeitgebers
Kann der Arbeitgeber die angebotene Arbeit nicht entgegennehmen (kein Auftrag, Wetter, fehlendes Material), bleibt er den Lohn schuldig – die Mitarbeitenden müssen die Zeit nicht nachholen, sofern GAV oder Vertrag keine Zeitkonto-Regel vorsehen.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 324 OR
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Quellen
- Obligationenrecht (OR) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
Arbeitszeit rechtssicher erfassen
Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.
- Erfassung per App, auch offline
- Überstunden, Nacht- und Samstagszuschläge automatisch
- Auswertungen für paritätische Kontrollen

