Bauherr (Besteller)

Der Bauherr ist der Auftraggeber des Werkvertrags: Er schuldet die Vergütung, hat bei der Abnahme mitzuwirken und trägt die Verantwortung für Baugrund und beigestellte Pläne; seine Weisungen entlasten den Unternehmer nur nach ordnungsgemässer Abmahnung.

Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026

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