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Werkvertrag, Baurecht & Haftung
Der Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) ist die rechtliche Grundlage jedes Bauauftrags – und er hat sich per 1. Januar 2026 spürbar verändert: Die Baumängel-Revision brachte eine feste Rügefrist von 60 Tagen bei Bauten, einen unverzichtbaren Nachbesserungsanspruch und eine teilzwingende Fünfjahres-Verjährung. Hier finden Sie Abnahme, Mängelrechte, Fristen, Kündigung und die GU/Sub-Konstellationen mit Artikelnummern, Bundesgerichtsentscheiden und dem Übergangsrecht für Altverträge.
Das Wichtigste in Kürze
- Rügefrist Bauten
- 60 Tage (neu seit 2026)
- Verjährung Mängelrechte
- 5 Jahre ab Abnahme
- Nachbesserung bei Bauten
- nicht wegbedingbar
- Wandelung am Bau
- meist ausgeschlossen (Art. 368 Abs. 3)
- Kündigung durch Bauherr
- jederzeit, volle Schadloshaltung
- SIA 118
- gilt nur bei Übernahme
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Häufige Fragen
Was hat sich 2026 im Werkvertragsrecht geändert?
Die Baumängel-Revision (AS 2025 270) brachte per 1.1.2026 drei Neuerungen: eine feste Rügefrist von 60 Tagen bei unbeweglichen Werken (kürzere Vereinbarungen unwirksam), ein bei Bauten nicht mehr wegbedingbares Recht auf unentgeltliche Nachbesserung, und die fünfjährige Verjährung kann nicht mehr zulasten des Bestellers verkürzt werden. Für Verträge vor diesem Datum gilt altes Recht.
Wie lange haftet ein Handwerker für seine Arbeit?
Für Mängel an unbeweglichen Werken fünf Jahre ab Abnahme (Art. 371 Abs. 2 OR), bei beweglichen Werken zwei Jahre. Der Kunde muss den Mangel zusätzlich rechtzeitig rügen – sonst gilt das Werk als genehmigt.
Kann der Bauherr den Vertrag jederzeit beenden?
Ja, solange das Werk unvollendet ist – aber nur gegen Vergütung der geleisteten Arbeit und volle Schadloshaltung inklusive entgangenem Gewinn (Art. 377 OR; BGE 117 II 273).
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 363–379, Stand 1.1.2026 – Fedlex (abgerufen am 22.08.2026)
- BG vom 20.12.2024 über das Obligationenrecht (Baumängel), AS 2025 270 – Bundeskanzlei (abgerufen am 22.08.2026)
- Botschaft zur Änderung des OR (Baumängel), BBl 2022 2743 – Bundesrat (abgerufen am 22.08.2026)
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