Formfrei gültig, aber im Bau praktisch immer schriftlich mit Verweis auf die SIA-Norm 118. Kernfragen: Leistungsumfang, Preisart (Pauschale/Einheitspreise/Regie), Termine, Abnahme, Garantien.
LexikonWerkvertrag & Baurecht
Werkvertrag
Mit dem Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks (z. B. Umbau, Installation) und der Besteller zur Zahlung der Vergütung (Art. 363 OR); anders als beim Auftrag wird ein Erfolg geschuldet – das mangelfreie Werk.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 363 ff. OR
- Auch
- Contrat d’entreprise, Contratto d’appalto
Verwandte Begriffe
Quellen
- Obligationenrecht (OR) – Fedlex (abgerufen am 18.08.2026)
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