Betreibung

Die Betreibung ist das staatliche Zwangsvollstreckungsverfahren nach SchKG: Mit dem Betreibungsbegehren stellt das Betreibungsamt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu; erhebt dieser Rechtsvorschlag, muss der Gläubiger die Forderung gerichtlich durchsetzen (Rechtsöffnung).

Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026

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