LexikonRechnung & Zahlung
Verzugszins
Der Verzugszins beträgt von Gesetzes wegen 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) und ist ab Verzug geschuldet – nach Mahnung oder ab dem vereinbarten Verfalltag; ein höherer Satz kann vertraglich vereinbart sein.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 104 OR
- Auch
- Intérêt moratoire, Interesse di mora
Verwandte Begriffe
Quellen
- Obligationenrecht (OR) – Fedlex (abgerufen am 18.08.2026)
Rechnungen mit QR-Code, Akonto und Mahnwesen
Baunex erstellt Akonto-, Teil- und Schlussrechnungen mit QR-Code, überwacht Zahlungsfristen und mahnt in drei Stufen.
- QR-Rechnung nach Schweizer Standard
- Akonto und Rückbehalt automatisch
- bexio-Schnittstelle

