LexikonRechnung & Zahlung
Mahnung
Die Mahnung setzt den Schuldner in Verzug (Art. 102 OR), sofern kein fester Verfalltag vereinbart ist; üblich ist ein dreistufiges Vorgehen (Zahlungserinnerung, Mahnung mit Frist, letzte Mahnung mit Betreibungsandrohung), rechtlich nötig ist nur eine.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 OR
Verwandte Begriffe
Quellen
- Obligationenrecht (OR) – Fedlex (abgerufen am 18.08.2026)
Rechnungen mit QR-Code, Akonto und Mahnwesen
Baunex erstellt Akonto-, Teil- und Schlussrechnungen mit QR-Code, überwacht Zahlungsfristen und mahnt in drei Stufen.
- QR-Rechnung nach Schweizer Standard
- Akonto und Rückbehalt automatisch
- bexio-Schnittstelle

