Freier Halbtag

Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als fünf Tage verteilt (z. B. Samstagsarbeit), haben Mitarbeitende Anspruch auf einen freien Halbtag pro Woche – ausser in Wochen mit einem arbeitsfreien Werktag.

Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
Rechtsgrundlage
Art. 21 ArG

Ausführlich im Artikel

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)

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