LexikonWerkvertrag & Baurecht
Generalunternehmer / Totalunternehmer
Der Generalunternehmer (GU) übernimmt die gesamte Bauausführung nach fertiger Planung, der Totalunternehmer (TU) zusätzlich die Planung; Handwerksbetriebe sind dann Subunternehmer des GU/TU und stellen ihre Rechnungen an diesen – nicht an den Bauherrn.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
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