Praxisstandard: GAV-Bestätigung/ISAB-Nachweis vor Vertragsschluss, Weitergabe der Vertragsbedingungen, Kontrolle der Zahlung von Löhnen und Sozialbeiträgen.
LexikonWerkvertrag & Baurecht
Subunternehmer
Der Subunternehmer führt im Auftrag des Hauptunternehmers Teile des Werks aus; der Hauptunternehmer bleibt dem Bauherrn für das ganze Werk verantwortlich und haftet solidarisch dafür, dass der Subunternehmer die GAV-Mindestbedingungen einhält.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
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