Krankentaggeldversicherung (KTG)

Die Krankentaggeldversicherung ersetzt bei Krankheit in der Regel 80 % des Lohns während bis zu 720 Tagen und ersetzt die gesetzliche Lohnfortzahlung; im Bau- und Ausbaugewerbe schreiben die GAV den Abschluss und die Prämienteilung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden vor.

Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026

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