Der LMV regelt Reisezeit und Reiseentschädigung in einem eigenen Artikel und über regionale Zusatzvereinbarungen; die Ausbau-GAV kennen eigene Regeln (Fahrer/Mitfahrer, Fahrzeugpauschalen).
LexikonArbeitszeit
Reisezeit
Reisezeit ist die Fahrt vom Werkhof, Magazin oder Sammelplatz zur Baustelle und zurück; sie gilt als Arbeitszeit, weil die Mitarbeitenden dabei zur Verfügung des Arbeitgebers stehen.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 Abs. 2 ArGV 1; LMV Art. 54
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Quellen
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
Arbeitszeit rechtssicher erfassen
Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.
- Erfassung per App, auch offline
- Überstunden, Nacht- und Samstagszuschläge automatisch
- Auswertungen für paritätische Kontrollen

