Der LMV und die Ausbau-GAV regeln die Entschädigung von Weg- und Reisezeit (Sammelplatz, Fahrer/Mitfahrer, Pauschalen) genauer als das Gesetz.
LexikonArbeitszeit
Wegzeit
Wegzeit ist die Zeit für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsort; sie zählt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit – muss die Arbeit aber ausserhalb des üblichen Arbeitsorts geleistet werden, gilt die Mehrzeit gegenüber dem normalen Arbeitsweg als Arbeitszeit.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 Abs. 2 ArGV 1
- Auch
- Temps de trajet, Tempo di percorso
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Quellen
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
Arbeitszeit rechtssicher erfassen
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