LexikonGAV

Schwarzarbeit (BGSA)

Schwarzarbeit im Sinne des BGSA ist die Beschäftigung ohne Anmeldung bei Sozialversicherungen und Quellensteuer oder ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung; kantonale Kontrollorgane prüfen Baustellen, Verstösse führen zu Bussen und zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu fünf Jahre.

Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA)

Ausführlich im Artikel

Verwandte Begriffe

← Lexikon

Zeiterfassung, Rapporte und Rechnungen – ohne Papierkrieg

Baunex bildet Arbeitszeit, Zuschläge, Ferien und Feiertage nach GAV ab und erstellt daraus Rapporte, Offerten und Rechnungen. 7 Tage kostenlos testen.

  • GAV-konforme Zeiterfassung mit App
  • Offerten & Rechnungen mit QR-Code
  • Schweizer Anbieter, DE/FR/IT
Kostenlos testen