Drei Kontrollinstanzen, eine Datenbasis
| Instanz | Grundlage | Prüft vor allem | Sanktionen |
|---|---|---|---|
| Kantonales Arbeitsinspektorat (AWA, KIGA, Amt für Arbeit) | ArG, ArGV 1 | Höchstarbeitszeit, Überzeit, Pausen, Ruhezeiten, Nacht-/Sonntagsarbeit und Bewilligungen, Aufzeichnungen (Art. 73 ArGV 1), Jugendschutz | Verfügungen, Auflagen, Strafanzeige – Geldstrafe bis 180 Tagessätze (Art. 59, 61 ArG) |
| Paritätische Berufskommission (lokal) / SVK (national) | Allgemeinverbindlicher GAV (z. B. LMV) | Mindestlöhne, Zuschläge, Ferien und Feiertage, Spesen, Arbeitszeitkontrolle, 13. Monatslohn, Parifonds-Beiträge | Konventionalstrafe (LMV bis CHF 50’000), Kontrollkosten, Nachzahlungen an Mitarbeitende |
| Kontrollorgane nach BGSA (oft die PK oder kantonale Stellen) | Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit | Anmeldung bei AHV/UVG/BVG, Quellensteuer, Aufenthaltsbewilligungen | Bussen, Meldung an Behörden, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen |
Alle drei stützen sich auf dieselbe Basis: Wer pro Mitarbeitenden Beginn, Ende, Pausen, Baustelle und Zuschlagsart erfasst und den Monatsauszug archiviert, ist für alle Kontrollen bereit.
Was das Arbeitsinspektorat verlangt
Der Arbeitgeber muss den Behörden Zutritt gewähren, Auskunft erteilen und die Verzeichnisse und Unterlagen vorlegen (Art. 45–46 ArG). Konkret verlangt das Inspektorat in der Regel:
- Zeiterfassung der letzten Monate (bis 5 Jahre zurück) pro Person: tägliche und wöchentliche Arbeitszeit mit Lage, Pausen ab 30 Minuten, Überzeit, Ruhetage;
- Nachweis, dass die tägliche Ruhezeit (11 h) und die wöchentliche Höchstarbeitszeit (50 h im Bau) eingehalten sind;
- Bewilligungen für Nacht-/Sonntagsarbeit und die zugehörigen Aufzeichnungen;
- Arbeitszeitkalender bzw. Regelung von Arbeits- und Ruhezeit;
- Verzeichnis der Jugendlichen (unter 18) und ihrer Einsatzzeiten.
Anlass sind Meldungen von Mitarbeitenden, Unfälle, Baustellenbegehungen oder Schwerpunktkontrollen der Branche.
Was die paritätische Kommission prüft
Bei GAV-Kontrollen geht es ums Geld: Die Kommission rechnet nach, ob die Mindestlöhne der richtigen Lohnklasse und Lohnzone bezahlt, Zuschläge (Überstunden, Samstag, Nacht) korrekt abgerechnet, Ferien und Feiertage richtig gewährt bzw. mit Zuschlag im Stundenlohn ausbezahlt und Spesen entschädigt wurden. Ohne belastbare Zeiterfassung fehlt der Nachweis – und im Zweifel wird zugunsten der Mitarbeitenden nachgerechnet.
Typische Unterlagen: Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Lohnjournal, Zeiterfassung/Rapporte, Ferienkonten, Spesenabrechnungen, Arbeitszeitkalender, Nachweis der Vollzugskostenbeiträge, bei Subunternehmern und Entsendungen die Meldungen und Nachweise der Solidarhaftung.
Bussen und Konventionalstrafen
- Arbeitsgesetz: Vorsätzliche Widerhandlungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (sowie fahrlässige gegen Gesundheitsschutz und Sonderschutz) werden beim Arbeitgeber mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft (Art. 59 und 61 Abs. 1 ArG); Arbeitnehmende mit Busse. Fehlende Aufzeichnungen setzt das Inspektorat mit Verfügung und Strafandrohung nach Art. 292 StGB durch (Art. 51 ArG). Bei Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung kommt die Bewilligungsfrage hinzu; wiederholte Verstösse führen zu schärferer Kontrolle.
- GAV: Konventionalstrafen bemessen sich nach Schwere und Wiederholung – im LMV bis CHF 50’000, bei vorenthaltenen Leistungen bis zu deren Höhe (Art. 67 LMV 2026–2031); dazu kommen Kontroll- und Verfahrenskosten zulasten der fehlbaren Partei und die Nachzahlung an die Mitarbeitenden. Bei öffentlichen Aufträgen droht der Ausschluss (Vergaberecht verlangt GAV-Einhaltung).
- BGSA: Bussen und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Subventionen für bis zu fünf Jahre.
Checkliste: In 30 Minuten kontrollbereit
- Personalliste mit Eintritt, Funktion, Lohnklasse, Pensum.
- Zeiterfassung pro Person und Monat (PDF/CSV) der letzten 12 Monate griffbereit; ältere Jahre archiviert (5 Jahre).
- Arbeitszeitkalender des laufenden Jahres.
- Bewilligungen für Nacht-/Sonntagsarbeit und Liste der Einsätze.
- Lohnabrechnungen mit ausgewiesenen Zuschlägen, Ferien-/Feiertagszuschlag im Stundenlohn.
- Ferien- und Zeitkonten mit Monatsbestätigung der Mitarbeitenden.
- Subunternehmer/Entsendung: Meldungen, GAV-Bestätigungen, Nachweise (Solidarhaftung).
- Eine verantwortliche Person benennen, die die Unterlagen kennt.
Mit einer digitalen Zeiterfassung sind Punkte 2, 4 und 6 ein Export – der Rest ist Ordnung.

