Solidarhaftung (Erstunternehmerhaftung)

Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe haftet der Erstunternehmer zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Netto-Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer – ausser er weist nach, die gebotene Sorgfalt bei der Vergabe angewendet zu haben (Art. 5 EntsG).

Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
Rechtsgrundlage
Art. 5 EntsG

Verwandte Begriffe

← Lexikon

Zeiterfassung, Rapporte und Rechnungen – ohne Papierkrieg

Baunex bildet Arbeitszeit, Zuschläge, Ferien und Feiertage nach GAV ab und erstellt daraus Rapporte, Offerten und Rechnungen. 7 Tage kostenlos testen.

  • GAV-konforme Zeiterfassung mit App
  • Offerten & Rechnungen mit QR-Code
  • Schweizer Anbieter, DE/FR/IT
Kostenlos testen