LexikonArbeitszeit
Tagesarbeit
Tagesarbeit ist die Arbeit zwischen 6 und 20 Uhr; zusammen mit der Abendarbeit (20–23 Uhr) bildet sie das bewilligungsfreie 17-Stunden-Fenster, das der Betrieb mit Zustimmung der Mitarbeitenden um eine Stunde verschieben darf (z. B. 5–22 Uhr).
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 10 ArG
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Quellen
- Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
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