Für Zeiterfassungs-Apps heisst das: Standort beim Stempeln ja, dauerndes GPS-Tracking während der Arbeit in der Regel nein.
LexikonArbeitszeit
Überwachungsverbot (ArGV 3 Art. 26)
Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz überwachen sollen, sind verboten; zulässig sind Systeme, die aus anderen Gründen nötig sind (Sicherheit, Leistungs- und Zeiterfassung), sofern sie verhältnismässig sind und die Mitarbeitenden informiert werden.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 26 ArGV 3
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