In Betrieben unter 50 Mitarbeitenden genügt eine individuelle schriftliche Vereinbarung; Nacht- und Sonntagsarbeit muss trotzdem mit Lage erfasst werden. Für Baustellenpersonal, das nach Einsatzplan arbeitet, kommt die Vereinfachung nicht in Frage.
LexikonArbeitszeit
Vereinfachte Zeiterfassung
Bei der vereinfachten Zeiterfassung wird nur die tägliche Gesamtdauer der Arbeit erfasst, nicht deren Lage – zulässig nur für Mitarbeitende, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festlegen, und auf Basis einer Vereinbarung.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 73b ArGV 1
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Quellen
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
Arbeitszeit rechtssicher erfassen
Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.
- Erfassung per App, auch offline
- Überstunden, Nacht- und Samstagszuschläge automatisch
- Auswertungen für paritätische Kontrollen

