LexikonArbeitszeit
Arbeitsinspektorat
Das kantonale Arbeitsinspektorat (je nach Kanton AWA, KIGA oder Amt für Arbeit) vollzieht das Arbeitsgesetz: Es kontrolliert Arbeits- und Ruhezeiten, Zeiterfassung, Gesundheitsschutz und erteilt Bewilligungen für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 41 ff. ArG
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Quellen
- Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
Arbeitszeit rechtssicher erfassen
Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.
- Erfassung per App, auch offline
- Überstunden, Nacht- und Samstagszuschläge automatisch
- Auswertungen für paritätische Kontrollen

