Arbeitsinspektorat

Das kantonale Arbeitsinspektorat (je nach Kanton AWA, KIGA oder Amt für Arbeit) vollzieht das Arbeitsgesetz: Es kontrolliert Arbeits- und Ruhezeiten, Zeiterfassung, Gesundheitsschutz und erteilt Bewilligungen für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit.

Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
Rechtsgrundlage
Art. 41 ff. ArG

Ausführlich im Artikel

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)

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